nachträgliche Deckungsanfrage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SandyS
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#1

21.10.2009, 08:36

Guten Morgen,

wir haben einen Mandanten, der uns erst jetzt mitgeteilt hat, dass er eine Rechtsschutzversicherung hat. Wir haben diesen in mehreren Verfahren vertreten. Zum einen in einem gerichtlichen Verfahren, wo unser Mandant verklagt wurde und mittels Beschluss der Rechtsstreit für erledigt erklärt wurde und unser Mandant die vollständigen Kosten zu tragen hat. Wie verhält es sich in diesem Fall. Kann ich bei der RSV noch nachträglich eine Deckungszusage erfragen.

Dann wäre da noch ein Fall, es geht um eine Strafsache (nicht vorsätzlich begehbar). Mdt. hat auch Strafrechtsschutz. Hier findet heute 11.00 Uhr ein Gerichtstermin statt. Kann ich hierfür auch noch nachträglich Deckung beantragen??

Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal vorab.

Sandy
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#2

21.10.2009, 08:43

Einfach versuchen, d.h. die RSV in allen Akten anschreiben, Unterlagen dazu und mal gucken, was kommt, Kostenschuldner ist jedenfalls zunächst der Mandant, wenn die RSV zahlt, hat er Glück gehabt ;)
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#3

21.10.2009, 08:48

Ja das werd ich versuchen, habe jedoch irgendwie kein gutes Gefühl. Der Mandant hat kein Geld und die RSV könnte sich auf Ausschluss berufen wegen verspäteter Meldung.

Naja vielleicht klappt es ja.

Dankeschön
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Grübchen
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#4

21.10.2009, 08:58

Passiert doch immer mal, hab ich in den 25 Jahren immer wieder erlebt. Wir haben z.B. einen Mandanten in fünf Sachen vertreten und der Depp hat uns bezahlt. Und plötzlich findet er auf dem Kontoauszug ne Zahlung für eine RSV. Ich hab die in allen Sachen angeschrieben. Kein Thema Geld wurde dem Mandante erstattet.

Erklär einfach den Sachverhalt füge den kompletten Schriftwechsel bei und direkt die Kostennote.
LG Grübchen
SandyS
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#5

21.10.2009, 09:07

Das macht mir jetzt echt Hoffnung. Du hast mir gerade den Tag gerettet. Danke
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#6

21.10.2009, 09:36

Das freut mich.
LG Grübchen
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