nachträgliche Änderung PKH-Beschluss - Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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carolin_stoll
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#1

11.04.2013, 09:56

Hallo,
habe folgenden Sachverhalt. Wir vertreten den Beklagten in einer zivilrechtlichen Angelegenheit. Unser Mandant hat PKH bewilligt bekommen. Im Beschluss wurde mein Anwalt beigeordnet.
Nun ist ein Gerichtstermin bestimmt. An diesem Tag ist allerdings Chefchen im Urlaub. Wir haben noch 2 andere Kollegen. Wollen aber den Termin nicht verlegen. Gibt es ein Problem, wenn ein anderer Anwalt zum Termin geht bzw. kann ich den Beschluss nachträglich auf die Kanzlei ändern lassen? Geht das überhaupt?
Danke schon mal.
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Liesel
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#2

11.04.2013, 10:08

OLG Brandenburg, Beschluß vom 18.05.2007, Az. 6 W 151/06

"Die Terminsgebühr fällt im Prozesskostenhilfe-Verfahren (PKH) für den beigeordneten Anwalt auch dann an, wenn der beigeordnete Anwalt sich im Termin durch einen Terminsvertreter vertreten lässt."
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#3

11.04.2013, 10:33

§ 5 RVG
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carolin_stoll
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#4

11.04.2013, 10:38

Super ... :thx
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