nachträgliche Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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carolin_stoll
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#1

04.05.2011, 10:27

Hallo.
Folgendes Problem: Habe in einer Sache nachträglich die Terminsgebühr abrechnen müssen, d.h. bei der Abrechnung mit der Verfahrensgebühr wurde sie schlicht vergessen. Bekomm ich da nur 1x die Auslagenpauschale????
Danke schon mal.
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nephele
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#2

04.05.2011, 10:30

Ja die Auslagenpauschale fällt pro Instanz nur einmal an. Bei gleichzeitiger Abrechnung hättest du die Pauschale ja auch nur einmal bekommen.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Refa-Aline
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#3

04.05.2011, 10:32

Wie rechnet ihr denn ab. Die Rechnung muss doch nach § 10 RVG erfolgen. Meines Erachtens müssen doch alle Gebühren und Auslagen aufgelistet werden und Vorschusszahlungen abgezogen werden. Spätestens dann müsstest Du doch merken, dass die Auslagenpauschale nur einmal anfällt. Wenn Du einzeln die Gebühren abrechnest werden die Rechnungen darüber als Vorschussrechnungen gehandhabt, was bedeutet, dass Du am Ende des Rechtsstreites eine Schlussrechnung stellen musst.
Liebe Grüße :wink1
Sonnenkind
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#4

04.05.2011, 12:21

Hattet ihr denn für die Verfahrensgebühr die volle Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 Euro bekommen? Falls Verfahrensgebühr nicht so hoch war und ihr hier nicht die vollen 20,00 Euro hattet, kannst du den Rest dann schon noch mit dazu nehmen. Ich würde aber auch empfehlen, so abzurechnen, wie Refa-Aline es vorgeschlagen hat.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
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den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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