Nach Hinterlegung, abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

25.01.2007, 12:55

Hallo!
Wir haben mal eine Frage, und zwar:
Es wurde ein Betrag von € 180.000,00 bei der Gerichtskasse hinterlegt und jetzt mit Zustimmung des Gegners die Auszahlung beantragt, das Geld wird jetzt auf unser Konto überwiesen. Unsere Chefin hat uns jetzt den Auftrag gegeben diese Auszahlung gegenüber unserem Mandant abzurechnen. Wir wissen allerdings nicht, was hier für eine Gebühr für den Auszahlungsantrag anfällt.

Kennt sich jemand von Euch damit aus? Für eine schnelle Antwort wären wir Euch dankbar!

Danke!
Bärchen

#2

25.01.2007, 13:00

So auf der Schnelle fällt mir lediglich diese eine "Pauschalgebühr" ein. Mensch, wie hieß das denn noch... Hebegebühr oder so?!
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Vorzimmerkeule
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#3

25.01.2007, 13:39

Genau die Hebegebühr § 22 BRAGO, jetzt Nr. 1009 VV RVG.
Liebe Grüße, Manu
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Sandra S.
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#4

25.01.2007, 16:31

Kann man da nicht eigentlich zusätzlich zur Hebegebühr eine Geschäftsgebüher abrechnen? Also insgesamt für die Hinterlegung und Auszahlung und alles?
Liebe Grüße
von Sandra
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#5

25.01.2007, 17:51

Dafür war zu wenig Input da, um das beurteilen zu können. Wenn´s im Zuge des gerichtlichen Verfahrens war, würde ich sagen Nein.
Liebe Grüße, Manu
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Sandra S.
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#6

25.01.2007, 22:56

Ich meine, die Hinterlegung ist eine besondere Angelegenheit. Hat ja auch nicht unbedingt was mit der gerichtlich geltend gemachten Forderung zu tun. Dachte, ich hätte das irgendwo mal gelesen...
Liebe Grüße
von Sandra
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#7

26.01.2007, 08:36

Das mag durchaus sein, ich weiss es nicht. Ich dachte da an den Fall ZV steht an, Sch. kommt zu uns wegen Abwendung der ZV (Rechtsmittel gegen Titel ist/wird eingelegt), Antrag einstw. Einstellung der ZV und im Zuge dessen muss Sicherheit geleistet werden. Ob es dann eine besondere Angelegenheit ist?!

Wir schicken die Sch. dann immer selbst zur Hinterlegungsstelle, damit sie einzahlen. Von daher kam das Problem bei uns noch nie auf.
Liebe Grüße, Manu
Nine
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#8

15.10.2009, 11:07

Ich stelle meine Frage auch mal gleich hier hinter, weil die Frage eine sehr ähnliche ist.
Zwei Urteile in einer Sache, die ausgeurteilten Beträge wurden dann hinterlegt und nun auf unseren Antrag hin ausgezahlt. Hebegebühr hätte ich jetzt auch gedacht. Aber der Rest? Ich kann leider auch gar nicht sagen, warum das Geld überhaupt hinterlegt wurde anstatt ausgezahlt. Hier bei uns liegt es jetzt auf nem Anderkonto.
Es wurde also nicht im Urteil erwähnt, daß es hinterlegt werden müsse.
Geschäftsgebühr?
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