Mietrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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chica87
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#1

01.10.2009, 11:15

Hallo Ihr Lieben,

ich hab hier eine total doofe Sache zum abrechnen und hoffe mir kann jemand helfen. Es geht um Wohnraum als auch Gewerberäume die von unserem Mandanten gemietet wurden.

Zuerst wurde unser Mandant von der Vermieterin aufgefordert angebliche rückständige Miete zu zahlen. Dann hat der Mandant die genauen Nebenkostenabrechnung angefordert und festgestellt er hat zuviel gezahlt und hat das von der Vermieterin gefordert. Die Vermieterin meint es steht trotzdem noch Miete aus weil die Miete ja erhöht wurde und fordert diese nun wieder an. Dann haben wir uns eingeschaltet und den aus den Nebenkosten laut Mandant errechneten Betrag angefordert. Nun sollen wir nichts mehr machen, weil keine Reaktion kommt und ich soll abrechnen.

Bitte weiß jemand wie sich mein Gegenstandswert ergibt?
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ReNoJessy
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#2

01.10.2009, 11:39

Ihr habt euch eingeschaltet nachdem Schmu? Mit dem Auftrag die Nebenkosten einzufordern?

Dann würde ich sagen richtet sich der GW nach den Nebenkosten. Mit dem Rest habt ihr ja nichts zu tun gehabt.
(¯`•.¸,¤° Gruß Jessy °¤,¸.•*´¯)

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