Mietrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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darksky
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#1

21.07.2008, 12:33

Ich habe folgenden mietrechtlichen Abrechnungsfall, wo ich einfach nicht weiter komme:
Mdt betreibt einen Markt in einem anderen Markt. Der Mandant möchte das Mietverhältnis fristlos kündigen wegen vorspielung falscher Tatsachen (bei vertragsabschluss wurde gesagt, nach 2 mon soll einander Verbrauchermarkt dort einzughalten, zz ist dort ein Discounter untergebracht). Es wurde ein 2jähriger Mietvertrag geschlossen
Ich soll jetzt eine Vorschussrechnung an die RSV des Mandanten machen.
Bloß um welchen Streitwert??
Achja im Mietvertrag steht Grundmiete 1. Mietjahr 900,- 2. Mietjahr 1100,- Betriebskosten 300,- €
Hilfe!
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#2

21.07.2008, 13:04

aktuelle Nettokalt-Miete x 12
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#3

21.07.2008, 13:12

nach § 41 GKG? Aber das ist doch keine Räumung, oder wird das gleich behandelt?
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#4

21.07.2008, 13:20

Aber es geht um eine Kündigung - also ist die Dauer bzw. das Bestehen des Mietverhältnisses streitig.
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#5

21.07.2008, 14:02

gut, soweit klar.
Warum die aktuelle Miete?
Sorry, das ich so viel frag, aber ich muss es schließlich meinem Chef schlüssig erklären
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#6

21.07.2008, 14:06

Weil ich gelernt hab, dass man immer von der aktuellen Miete ausgeht...
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#7

21.07.2008, 14:09

sind die betriebskosten pauschal oder werden die am jahresende immer berechnet also die 300 bloß eine vorausszahlung?
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#8

21.07.2008, 14:47

das ist eine vorauszahlung

Nochwas: im Vertrag steht 1. Jahr 900,00 € zzg. MWst. ?!
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#9

21.07.2008, 15:35

Smilie hat geschrieben:aktuelle Nettokalt-Miete x 12


Netto - also ohne mwst.
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#10

22.07.2008, 08:28

Ok! Vielen Dank!
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