ich denke mal, die Gegenseite hat einfach keine Ahnungdie Begründung der Gegenseite ist aber schon mal grundsätzlich Humbug. Es wird nun mal im Verfahren A nicht der Streitwert des Verfahrens B festgelegt.
Wenn du im Verfahren A einen Streitwert für den Vergleich hättest, wäre es ein klassischer Mehrvergleich mit nicht anhängigen Ansprüchen. Du hast halt einen Mehrvergleich mit in verschiedenen Verfahren anhänigen Ansprüchen.
Mehrvergleich... Ich bin definitiv zu dumm dazu... :oops:
jap - hatte ich ja vorhin schon mal ausgeführt
Kurzer Zwischenstand:
Mittlerweile hat sich das Gericht gemeldet, besser gesagt, die Urkundsbeamtin. Dieser wurde nämlich vom RPfl der Kfa hingelegt, sie soll mal prüfen, ob der Streitwert hinsichtlich des Mehrwerts ergänzt werden soll. Sie schreibt jetzt, dass das ihrer Meinung nach nicht in Betracht kommt, weil
1. die Parteien ja den Vergleich geschlossen haben, ohne erinnerlich auf Mehrwert bei der Streitwertfestsetzung hinzuweisen und der Streitwert unter Rechtsmittelverzicht erlassen wurde
2. nur, weil wir in den Verfahren B und C die Klagen gegen Beklagten zu 2 zurückgenommen haben, liegt ihrer Ansicht nach kein Vergleich vor, der einen Mehrwert rechtfertigt
3. die Kostenfestsetzung in den anderen Prozessen ja auch betrieben werden kann…
Hab ihr gerade zurückgeschrieben,
1. dass es nicht um eine Streitwertergänzung geht, sondern dass die Einigungsgebühr 3 x mit 3 Streitwerten (Verfahren A, B und C) anfällt, ich aber nicht mehr als eine Einigungsgebühr aus der Summe der Streitwerte A, B und C verlangen darf,
2. dass sehr wohl ein Vergleich vorliegt (den Zusatz, dass das Ding auch noch mit „Vergleich“ überschrieben ist, hab ich weggelassen), weil Klagerücknahme + Zusage, bestimmten Betrag zu zahlen + Zustimmung, keinen Kostenantrag zu stellen durch Beklagten zu 2.
3. die Kostenfestsetzung im Verfahren B nicht betrieben werden kann, weil mit Kostenaufhebung beendet (auch Vergleich mit dem anderen Beklagten) und im Verfahren C noch gar kein Ende in Sicht ist und ich natürlich die Einigungsgebühr nur im Verfahren A geltend machen kann, nicht in den Verfahren B und C.
Damit es keine Missverständnisse gibt, hab ich auch gleich noch die Berechnung für nen fiktiven Kfa im Verfahren C drangehängt, mit entsprechender Kürzung der Gebühren (wenns durchgeht, muss ich dann beim Kfa wenigstens nur noch mit CopyPaste arbeiten…), damit die auch sehen, dass ich da schon drandenk.
Hab dann noch drauf hingewiesen, dass es nicht an uns liegt, zu prüfen, ob Beklagter zu 2. evtl. Ausgleichsansprüche gegen die weiteren Beklagten in den Verfahren B und C hat, wenn der Kfa im Verfahren A durchgeht (weil z. B. der Beklagte im Verfahren C generell weniger Kosten für den Prozess zu erstatten hätte, weil die ja dann vom Beklagten zu 2. über das Verfahren A bereits beglichen wurden; ich glaub, darauf wolltest du damals raus, bei näherer Überlegung )
Drück mir die Daumen…
So langsam versteh ich selber nicht mehr, um was es eigentlich ging
Mittlerweile hat sich das Gericht gemeldet, besser gesagt, die Urkundsbeamtin. Dieser wurde nämlich vom RPfl der Kfa hingelegt, sie soll mal prüfen, ob der Streitwert hinsichtlich des Mehrwerts ergänzt werden soll. Sie schreibt jetzt, dass das ihrer Meinung nach nicht in Betracht kommt, weil
1. die Parteien ja den Vergleich geschlossen haben, ohne erinnerlich auf Mehrwert bei der Streitwertfestsetzung hinzuweisen und der Streitwert unter Rechtsmittelverzicht erlassen wurde
2. nur, weil wir in den Verfahren B und C die Klagen gegen Beklagten zu 2 zurückgenommen haben, liegt ihrer Ansicht nach kein Vergleich vor, der einen Mehrwert rechtfertigt
3. die Kostenfestsetzung in den anderen Prozessen ja auch betrieben werden kann…
Hab ihr gerade zurückgeschrieben,
1. dass es nicht um eine Streitwertergänzung geht, sondern dass die Einigungsgebühr 3 x mit 3 Streitwerten (Verfahren A, B und C) anfällt, ich aber nicht mehr als eine Einigungsgebühr aus der Summe der Streitwerte A, B und C verlangen darf,
2. dass sehr wohl ein Vergleich vorliegt (den Zusatz, dass das Ding auch noch mit „Vergleich“ überschrieben ist, hab ich weggelassen), weil Klagerücknahme + Zusage, bestimmten Betrag zu zahlen + Zustimmung, keinen Kostenantrag zu stellen durch Beklagten zu 2.
3. die Kostenfestsetzung im Verfahren B nicht betrieben werden kann, weil mit Kostenaufhebung beendet (auch Vergleich mit dem anderen Beklagten) und im Verfahren C noch gar kein Ende in Sicht ist und ich natürlich die Einigungsgebühr nur im Verfahren A geltend machen kann, nicht in den Verfahren B und C.
Damit es keine Missverständnisse gibt, hab ich auch gleich noch die Berechnung für nen fiktiven Kfa im Verfahren C drangehängt, mit entsprechender Kürzung der Gebühren (wenns durchgeht, muss ich dann beim Kfa wenigstens nur noch mit CopyPaste arbeiten…), damit die auch sehen, dass ich da schon drandenk.
Hab dann noch drauf hingewiesen, dass es nicht an uns liegt, zu prüfen, ob Beklagter zu 2. evtl. Ausgleichsansprüche gegen die weiteren Beklagten in den Verfahren B und C hat, wenn der Kfa im Verfahren A durchgeht (weil z. B. der Beklagte im Verfahren C generell weniger Kosten für den Prozess zu erstatten hätte, weil die ja dann vom Beklagten zu 2. über das Verfahren A bereits beglichen wurden; ich glaub, darauf wolltest du damals raus, bei näherer Überlegung )
Drück mir die Daumen…
So langsam versteh ich selber nicht mehr, um was es eigentlich ging
Sodala, hier gings weiter wie im Krimi…
Nachdem also ewiges Hin und Her mit dem Landgericht war, haben sie mir meinen Kfa um die Ohren gehauen, begründet wurde das mit § 32 I RVG (Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend)
Außerdem haben sie mir die Kosten dann auch noch falsch festgesetzt, nämlich:
1,3 Verfahrensgebühr
Abzüglich 1,0 Verfahrensgebühr (Mahnbescheid)
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
Post/Telekommunikationspauschale
Also durch den Abzug der Gebühr für das Mahnverfahren noch weniger, als ich nach Ansehen des Gerichts eigentlich bekommen sollte.
Hab dann sofortige Beschwerde eingelegt und beantragt, dass der Streitwert gemäß § 63 III 1 GKG berichtigt werden soll.
Die Beschwerde wurde mir dann auch um die Ohren gehauen, mit der Begründung, die Frist von 6 Monaten seit Entscheidung wäre abgelaufen (tatsächlich, Anfang Juni wurde der Prozess durch Vergleich beendet, Mitte Dezember hab ich den Antrag gestellt).
Das ganze ging zum OLG. Und ihr werdet es nicht glauben… Heute kam die Entscheidung… Und jetzt wird den Beklagten und dem Landgericht mitgeteilt, dass ICH recht habe Voll der Hammer!!!!!! *spring*
Leider müssen wir 32 % der Kosten tragen, weil ich Pappnase bei dem ganzen Hin und Her total übersehen habe, dass die Gerichtskosten zwischenzeitlich zum Teil erstattet wurden und insofern wurde die Beschwerde natürlich zurückgewiesen. Aber Leute, was soll ich sagen…. Das ist mit so schnurz, bei den Gebühren, die ich dadurch zu Lasten der Gegenseite rausgeschunden habe *freu freu freu*
Nachdem also ewiges Hin und Her mit dem Landgericht war, haben sie mir meinen Kfa um die Ohren gehauen, begründet wurde das mit § 32 I RVG (Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend)
Außerdem haben sie mir die Kosten dann auch noch falsch festgesetzt, nämlich:
1,3 Verfahrensgebühr
Abzüglich 1,0 Verfahrensgebühr (Mahnbescheid)
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
Post/Telekommunikationspauschale
Also durch den Abzug der Gebühr für das Mahnverfahren noch weniger, als ich nach Ansehen des Gerichts eigentlich bekommen sollte.
Hab dann sofortige Beschwerde eingelegt und beantragt, dass der Streitwert gemäß § 63 III 1 GKG berichtigt werden soll.
Die Beschwerde wurde mir dann auch um die Ohren gehauen, mit der Begründung, die Frist von 6 Monaten seit Entscheidung wäre abgelaufen (tatsächlich, Anfang Juni wurde der Prozess durch Vergleich beendet, Mitte Dezember hab ich den Antrag gestellt).
Das ganze ging zum OLG. Und ihr werdet es nicht glauben… Heute kam die Entscheidung… Und jetzt wird den Beklagten und dem Landgericht mitgeteilt, dass ICH recht habe Voll der Hammer!!!!!! *spring*
Leider müssen wir 32 % der Kosten tragen, weil ich Pappnase bei dem ganzen Hin und Her total übersehen habe, dass die Gerichtskosten zwischenzeitlich zum Teil erstattet wurden und insofern wurde die Beschwerde natürlich zurückgewiesen. Aber Leute, was soll ich sagen…. Das ist mit so schnurz, bei den Gebühren, die ich dadurch zu Lasten der Gegenseite rausgeschunden habe *freu freu freu*