Mehrvergleich... Ich bin definitiv zu dumm dazu... :oops:

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#41

12.08.2010, 09:07

also ein mehrvergleich liegt definitiv vor.
wie hast du denn abgerechnet? Es muss ja zwei SW geben. Verfahren A und B

so ne Abrechnung ist ja im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> auch als Bespiel drin. Das einzige komplizierte ist hier mE, dass nur mit einem Beklagten des Verfahrens verglichen wurde.

würdest du deinen KFA mal hier einstellen?
Eve80
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#42

12.08.2010, 10:06

Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort!!!!!

Durch den Fachwirt hab ich ein Beispiel zuhause, da wird über 2 Instanzen mit mehreren Auftraggebern abgerechnet, das hab ich hier als Vorlage und orientier mich da dran.

So hab ich den Kfa eingereicht:



Mahnverfahren:

SW A (1)

1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG
Auslagen
GK


1. Instanz, Landgericht …

SW A (2) (Erhöhung nach Mahnverfahren)

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG
aus SW A (2) (Az Verfahren A)
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG
aus SW B (Az Verfahren B)
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG
aus SW C (Az Verfahren C)

abzgl. 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3105 VV RVG
aus SW A (1)

1,3 aus SW A (2) + SW B + SW C (§ 15 III RVG)

1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG

1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG
aus SW A (2) (Az Verfahren A)
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG
aus SW B (Az Verfahren B)
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG
aus SW C (Az Verfahren C)

1,0 aus SW A (2) + SW B + SW C (§ 15 III RVG)

Auslagen
GK


Ok, ich wollts nicht noch komplizierter machen, tatsächlich haben wir uns auch noch dahingehend geeinigt, dass wir auch im Verfahren C die Klage gegen Beklagten Y zurücknehmen und haben uns im Verfahren C mit dem weiteren Beklagten W danach verglichen. Auch hier gabs schon Termin vor dem Vergleich im Verfahren A.

Die 1,2 TG ist falsch, das hab ich danach auch gemerkt und auch schon um Änderung gebeten (hatte sie nur aus SW Verfahren A statt SW Verfahren A + B + C berechnet)

Und vielen, vielen Dank, dass du dir die Mühe machst, das zu prüfen/durchzusehen!!!!!


Edit: habs jetzt etwas versetzt gemacht mit den Zahlen (wie im "Original"), die rechten Zahlen sind die tatsächlich geforderten

Edit die 2.: mag er nicht, ich hoffe, es ist trotzdem verständlich...

Edit die 3.: ich hab die Zahlen raus, das verwirrt nur ;-)


:thx
gkutes

#43

12.08.2010, 11:38

uff :shock: ok - ich box mich mal durch

wie ist denn die Gebührentragung in den Verfahren B und C geregelt?
Eve80
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#44

12.08.2010, 11:47

Geil, wa? Gegenanwalt kapituliert hoffentlich :mrgreen:

Verfahren B läuft noch, also bis jetzt keine Entscheidung, Verfahren C: Kostenaufhebung, natürlich nur mit dem noch vorhandenen Beklagten, Y ist ja raus (folgt in Verfahren B vermutlich auch)
gkutes

#45

12.08.2010, 11:52

ein problem ist - denke ich mir jedenfalls gerade - dass man ja in Verfahren B dann ja was von der VG und TG abzieht.

also bei zwei Verfahren ja
1,3 VG (SW Verfahren B)
- Differenz aus 1,3 VG (A+B) und 1,3 (A)

wie siehst du das? problem/keinProblem/PechGehabt??
Eve80
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#46

12.08.2010, 13:34

Jupp, hab ich alles bei meinem Beispiel schon mit drin (also meiner Vorlage hier in der Kanzlei). Ein Hoch auf eine gewisse Dame, die sich auch hier rumtreibt und Seminare gibt :-)

Die Gegenseite macht uns jetzt Verfahrens- und Einigungsgebühr streitig mit der Begründung, der Vergleich (und auch das Verfahren selbst) hätten keinen Mehrwert, weil ja der SW A (2) vom Gericht festgesetzt wurde und wir ja die Gebühren nicht zweifach parallel festsetzen lassen können. Aber ich nehm ja auch den SW A(2) für meine Abrechnung, ich will ja nur zusätzlich die Gebühren mit den SWs aus den anderen Verfahren, wie es ja im RVG geregelt ist. Und wie ich dann gegenüber Mandant abrechne, kann denen doch wurscht sein, weil ich im Verfahren C (und vermutlich auch B, wenn der Vergleich stattfindet) gar keine Festsetzung betreiben kann wegen Kostenaufhebung. Mal davon abgesehen, dass die die anderen Beklagten ja gar nicht vertreten (die Beklagten sind nur allesamt miteinander verwandt, deshalb wissen die wohl auch vom Vergleich).
gkutes

#47

12.08.2010, 13:52

ja, ist ja schön, dass du das in der Vorlage drin hast. Auch ohne ReFaWi studium kannst du das im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> nachlesen.

mir geht es ja gerade um die Frage, ob deine Konstelltation auf die Erstattungsfähigkeit eine Auswirkung hat, da die Verfahren B und C ja teilweise noch laufen.

die Begründung der Gegenseite ist aber schon mal grundsätzlich Humbug. Es wird nun mal im Verfahren A nicht der Streitwert des Verfahrens B festgelegt.
Wenn du im Verfahren A einen Streitwert für den Vergleich hättest, wäre es ein klassischer Mehrvergleich mit nicht anhängigen Ansprüchen. Du hast halt einen Mehrvergleich mit in verschiedenen Verfahren anhänigen Ansprüchen.
Vielleicht kennen die das ja auch nur nicht, und du müsstest den einfach nur erklären, dass es sowas gibt :lol: wahrscheinlich ist es wirklich so einfach...
Eve80
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#48

12.08.2010, 14:09

Also Verfahren C ist ja auch durch Vergleich beendet. Abgerechnet hab ich noch nicht, weil ich den Ausgang im Verfahren A abwarten wollte.
Bei C muss ich dann nach SW C abrechnen. Die Gebühren sind ja angefallen. Dabei abziehen muss ich bei Verfahrens-, Termins- und (weil ja auch da Einigung, unabhängig vom Verfahren A) Einigungsgebühr die Teile, die ich ja schon im Verfahren A mit drin hab, damit ich die nicht doppelt kassier. Dadurch verringern sich bei mir alle 3 Gebühren, die ich gegenüber dem Mandanten dann abrechnen kann (und Verfahren A bekommen wir ja theoretisch von der Gegenseite).
Wenn ich dich richtig verstehe, geht’s dir darum, dass Verfahren B noch läuft? Und ich nicht weiß, wie das ausgeht bzw. nicht klar ist, ob wir dann auch Kostenaufhebung haben oder (teilweise) Kostentragungspflicht?
Ach so, im Vergleich bei A wurde auch geregelt, dass Beklagter Y nach Rücknahme der Klagen B und C (bezogen auf ihn) keinen Kostenantrag stellen wird. Zielst du darauf ab?
Sorry, ich steh grad aufm Schlauch… Das ist heut irgendwie nicht mein Tag…
:oops:
gkutes

#49

12.08.2010, 14:27

also so langsam steig ich auch auch :lol:

also theoretisch ist ja schon mal richtig abgerechnet. das problem mit dem noch nicht beendeten Verfahren ignorieren wir jetzt erst einmal (falls es überhaupt eins ist)

ich würde jetzt wirklich erst einmal klar machen, dass es sehr wohl ein Mehrvergleich ist und der KFA so richtig. Evtl schreibt ja dann der Rpfl was dazu.
Eve80
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#50

12.08.2010, 14:35

Also hab ich richtig gerechnet, nur die Gegenseite mag nicht, weil natürlich viel höhere Kosten? Puh... Die haben mich ganz schön durcheinander gebracht mit ihrer ständigen Wiederholung, dass der SW doch festgesetzt wurde und ich deshalb nicht einfach mehr verlangen kann... Und so, wie ich das bei der Suche hier gesehen hab, ist bei vielen gleich bei der SW-Festsetzung das „Mehr“ mit berücksichtigt wurden, also dass die da gleich nen höheren SW für den Vergleich hatten, zusammengesetzt aus ursprünglichem Verfahren + nicht dort rechtshängige Ansprüche…

Ich wart jetzt mal ab, 2 Stellungnahmen pro Seite sollten reichen....

Würd mich dann einfach noch mal melden, wenns was neues gibt :D

Und nochmals :thx für soviel Zeit- und Geduldsopferung :D
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