Hallo ihr,
wie geht es euch? Ich brauch dringend eure Hilfe. Bekommt man im Mahnverfahren eine 1,0 oder 1,5 Einigungsgebühr, wenn es vor Abgabe an das zuständige Verfahrensgericht zur Einigung kommt? Also ohne das es schon anhängig war.
Und wo finde ich dies schwarz auf weiß??
Mahnverfahren
Da über den Streitgegenstand "ein anderes gerichtliches Verfahren als ein
selbstständiges Beweisverfahren anhängig" ist, bekommst du gem. Ziff. 1003 VV RVG eine 1,0.
- stein
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Und denk dran, wenn dein RA. diese Einigung per Telefon herbeigerufen hat, bekommst du sogar noch eine Termingebühr.
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- stein
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schau mal hier rein:Jackkillerin hat geschrieben:Hallo ihr,
wie geht es euch? Ich brauch dringend eure Hilfe. Bekommt man im Mahnverfahren eine 1,0 oder 1,5 Einigungsgebühr, wenn es vor Abgabe an das zuständige Verfahrensgericht zur Einigung kommt? Also ohne das es schon anhängig war.
Und wo finde ich dies schwarz auf weiß??
http://www.rvgo.de/einigungsgebuehr-rvg.html
geb mal Bescheid, ob es das war, was du gebraucht hast, sonst schau ich noch mal weiter.
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