Mahnverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

02.07.2007, 15:50

Hallo ihr,

wie geht es euch? Ich brauch dringend eure Hilfe. Bekommt man im Mahnverfahren eine 1,0 oder 1,5 Einigungsgebühr, wenn es vor Abgabe an das zuständige Verfahrensgericht zur Einigung kommt? Also ohne das es schon anhängig war.


Und wo finde ich dies schwarz auf weiß??
Andreas

#2

02.07.2007, 16:00

:wink1

Da über den Streitgegenstand "ein anderes gerichtliches Verfahren als ein
selbstständiges Beweisverfahren anhängig" ist, bekommst du gem. Ziff. 1003 VV RVG eine 1,0.
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stein
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#3

02.07.2007, 16:05

Und denk dran, wenn dein RA. diese Einigung per Telefon herbeigerufen hat, bekommst du sogar noch eine Termingebühr.
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wayona
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#4

02.07.2007, 16:06

:zustimm
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stein
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#5

02.07.2007, 16:14

Jackkillerin hat geschrieben:Hallo ihr,

wie geht es euch? Ich brauch dringend eure Hilfe. Bekommt man im Mahnverfahren eine 1,0 oder 1,5 Einigungsgebühr, wenn es vor Abgabe an das zuständige Verfahrensgericht zur Einigung kommt? Also ohne das es schon anhängig war.

Und wo finde ich dies schwarz auf weiß??
schau mal hier rein:

http://www.rvgo.de/einigungsgebuehr-rvg.html

geb mal Bescheid, ob es das war, was du gebraucht hast, sonst schau ich noch mal weiter.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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