Mahnverfahren - streitiges Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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BabyBen

#1

30.09.2009, 13:13

Ich glaube, ich habe gerade den absoluten Gehirnklemmer :oops: . Und mein Lieblingsrechtspfleger, der mir sonst immer hilft, ist hinter den sieben Bergen, bei den sieben Zwergen verschwunden :cry:

Ich habe außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren bis zum Vollstreckungsbescheid, streitiges Verfahren und dann Einspruchsrücknahme.

Ich weiß, dass die Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Mahnbescheidsgebühr angerechnet wird. Aber werden auch die Gebühren aus dem Mahnverfahren auf die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens angerechnet. Wie war das nur, habe mich so lange schon nicht mehr damit beschäftigt.
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Soenny
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#2

30.09.2009, 13:17

Die MB-Gebühr geht in der VG auf, Auslagen bleiben bestehen. Du hast doch RAM, gib die Gebühren doch mal der Reihe nach ein, dann kannst du das schön sehen ;)
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BabyBen

#3

30.09.2009, 13:19

Okay werde ich tun und hatte ich irgendwo auch so im Hintergrund. (Mit RAM stehe ich auch auf Kriegsfuss :-( ; hätte ich nur was Vernünftiges, z.B. Refa, gelernt.
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#4

30.09.2009, 13:28

Dabei ist RAM doch so einfach und du kannst doch hier immer fragen, wenn du nicht klar kommst ;) Einfach die Gebühren so eingeben, wie sie angefallen sind in der Kostenrechnung, die Anrechnungen pp. macht dir dann RAM selber.
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#5

30.09.2009, 13:36

Lieb von Euch :-) . Ich konnte es mal, aber ich habe es wirklich 3 Jahre nicht mehr gebraucht. Und früher habe ich mit einem anderen Programm gearbeitet.
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MG
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#6

30.09.2009, 14:20

BabyBen hat geschrieben:Okay werde ich tun und hatte ich irgendwo auch so im Hintergrund. (Mit RAM stehe ich auch auf Kriegsfuss :-( ; hätte ich nur was Vernünftiges, z.B. Refa, gelernt.
...aber auch wenn Du ReFa lernst und danach studierst, weißt du sowas auch nicht mehr aus dem Kopf! :oops:

Bleibt bloß noch, jetzt nochmal die Ausbildung hinten dran zu hängen :wink:

Gruß MG.
Audiatur et altera pars!
Sam29

#7

30.09.2009, 15:37

DIe Gebühr des VB wird aber nicht angerechnet!

müßte so aussehen
1,3 Geschäftsgebühr
1,0 Verfahrensgebühr
0,5 Verfahrensgebühr
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Anrechnung
1,0 Anrechnung
Auslagen bekommst Du insgesamt 3 x

RA Programme sind ja so toll, aber lernen tut man hiermit auch nicht.
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#8

30.09.2009, 15:59

Dann mal ganz deutlich:
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#9

30.09.2009, 16:02

JSanny, das nenne ich Serive. Und dabei hast Du als Moderatorin gerade schon so viel zu tun. Lass Dich mal knuddeln.
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#10

30.09.2009, 16:10

:oops: mache ich doch gerne, wenn ich denn mal helfen kann ;)
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