Mahnbescheid

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

11.10.2006, 16:40

gem. 1110 KV GKG steht die Wert gebühr 0,5 - höchstens 18,00 €.

Unser Lehrer sagte uns etwas bis höchstens 23,00 €.

Was ist jetzt richtig?

Es ist wichtig, weil wir am Montag darüber eine Arbeit schreiben!

Danke im Voraus
ole.jacob
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#2

11.10.2006, 16:46

Richtig sind 23,00 € das wurde jetzt erst vor kurzem geändert. Wann weiß ich nicht genau. Glaub 01.07.06
Zuletzt geändert von ole.jacob am 11.10.2006, 16:47, insgesamt 4-mal geändert.
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Lieben Gruß
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dundine
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#3

11.10.2006, 16:46

seit 01.07.2006 wurde die gebühr auf 23 € statt der bisher 18 € erhöht. das heisst du hast noch ein altes gesetzblatt und der lehrer hat recht... traurig aber wahr :lol:
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wifey
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#4

11.10.2006, 16:46

ähm ... war das nicht mittlerweile mindestens 23.00 Euro???

Der untere Wert wurde doch jetzt letztens von 18 auf 23 Euro hochgesetzt


OK, mein Rechner spinnt - irgendwie hat er mir Eure Antworten nicht angezeigt - also vergesst einfach, was ich geschrieben habe ;-)
Viele Grüße

ich
Gast

#5

11.10.2006, 16:47

Danke, jetzt kann ich in Ruhe weiterlernen. Ja es ist noch der alte Gesetzestext. Aber den neuen kann ich mir noch nicht leisten.

Steht irgendwo im Netz die Änderungen zum GKG?
ole.jacob
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#6

11.10.2006, 16:48

Natürlich hat wifey recht es sind mindestens 23,00 €. Also nach oben offen. Hab den Ausgangsbeitrag nicht richtig gelesen
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Lieben Gruß
Gast

#7

11.10.2006, 16:59

Danke für eure Benmühungen. Ich habe schon das RVG und GKG im Netz gefunden
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Pepsi
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#8

11.10.2006, 20:28

schonmal gegoogelt?? du wirst es nicht glauben, aber man findet die Gesetze auch im Internet... aktuell
Gast

#9

12.10.2006, 06:29

danke, @pepsi, ich hatte es schon gefunden und gedownloadet
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Pepsi
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#10

12.10.2006, 08:25

übrigens finde ich zum RVG diese Seite am besten http://rvg.mein-rechtsanwalt.de/content/ivv00.php
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