Kürzung durch RA-Kosten durch Rechtsschutz bei Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sonne1999
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#1

19.11.2008, 11:27

Hallo zusammen!
Wir haben da mal ein Problem. Die Rechtsschutzversicherung hat Deckungszusage für das Klageverfahren erteilt. Streitwert: 1.514,00 €. Das Verfahren wurde durch Vergleich erledigt. Der Vergleichsbetrag beläuft sich auf 1.000,00 €.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten unseres Mandanten nicht vollständig. Begründung: § 5 Abs. 3 ARB 94/200 kommt zur Anwendung. D. h. der Versicherer trägt nicht die Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnis zum erzielten Ergebnis entsprechen. Die Versicherung übernimtm somit nur 34 % der Gesamtkosten des Rechtsstreites.

Haben wir eine Chanche auf 100%?

Vielen Dank im Voraus und schöne Arbeitswoche noch.
susannen aus s.

#2

19.11.2008, 11:39

Hat dein Chef vorher angefragt, ob die RS mit dem Vergleich und der Kostenentscheidung einverstanden ist? Bei dem Vergleichswert hätte das Gericht die Kostenverteilung so vornehmen müssen, wie die RS auch nur zahlt. Wenn hier die Kosten der Parteien gegeneinander aufgehoben wurden, dann hat euer Mandant jetzt wohl schon das Problem, dass er die Differenz zahlen muss. Wenn euer Vergleich in der Kostenentscheidung aber eine Kostenverteilung vorsieht, wie die RS auch, dann müsst ihr dem Mandanten die Kosten über die Kostenausgleichung erstatten lassen.
Micsi11
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#3

19.11.2008, 14:14

:zustimm susannen

Da hätte dein Chef Vergleich widerruflich machen müssen und erst bei RS nachfragen und evtl. erklären, warum Kostenaufhebung. So wirst du wenig Chancen auf 100 % haben.

:sorry
zenzi75
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#4

19.11.2008, 17:33

Da hätte dein Chef Vergleich widerruflich machen müssen und erst bei RS nachfragen
so machen wir das auch immer...
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