Kündigung eines Heimvertrages (Pflegeheim)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kordu

#1

11.03.2009, 13:04

Hallo,

ich hab hier eine blöde Sache, von der ich gar nicht weiß, wie ich sie abrechnen soll.

Es geht darum, dass einer Bewohnerin (=unserer Mandantin) eines Pflegeheims der Heimplatz gekündigt wird, wogegen wir vorgehen sollen.

Wie kann die Sache nun abgerechnet werden? Und vor allen Dingen: Nach welchem Wert? Die monatlichen Unterbringungskosten sind natürlich nicht niedrig.

Ist es vielleicht eine Sozialrechtssache? :oops: Fragen über Fragen .... :oops:
Kordu

#2

11.03.2009, 13:09

Was den Streitwert betrifft, habe ich gerade was gefunden, nämlich hier:

http://www.lawgistic.de/RVG_DB/treffer.php?72

Was kann ich aber nun abrechnen?
_steffi_

#3

11.03.2009, 13:15

Also wenns um nicht gezahlte Heimkosten geht, musst du nach dem Jahreswert abrechnen. Was mir aber nicht klar ist, warum man die rückständigen Kosten nicht miteinbeziehen sollte.

Ich geh mal ins GKG gucken
_steffi_

#4

11.03.2009, 13:17

Achso ja, klar.

Also der GWert für die Kündigung wäre Jahresmietvertrag.
der GWert für die Beitreibung der rückständigen Heimkosten wäre dann halt der Betrag. Innerhalb eines Verfahrens werden dann die beiden GWerte zusammengerechnet.

Ich hoffe, das ist nicht zuuu wirr
Kordu

#5

11.03.2009, 13:19

Ok ... danke, Steffi!

Wenn wir im Augenblick "nur" außergerichtlich mit denen korrespondieren: Eine Geschäftsgebühr? Oder fallen andere Gebühren ein, die mir im Augenblick nicht in den Sinn kommen?
_steffi_

#6

11.03.2009, 13:22

Da fällt leider "nur" eine Geschäftsgebühr an. Da würd ich aber je nach Arbeit, die ihr damit habt nicht nur eine Mittelgebühr nehmen, sondern mal über eine 1,8 nachdenken, wenns vertretbar ist.
Kordu

#7

11.03.2009, 13:25

Nun ... da ja nach dem Jahreswert abgerechnet wird, geben wir uns mit einer "normalen" Geschäftsgebühr zufrieden! :lol:

:thx nochmals, Steffi!
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