Hallo ich habe folgende Frage:
Wir haben einen Rechtsstreit verloren. Das Urteil umfasst den Verurteilungsbetrag sowie die außergerichtlichen Kosten.
Ist es normal, dass die Rechtsschutzversicherung diese außergerichtlichen Kosten nicht übernimmt?
Gruß Michael
Kostenübernahme RSV Verzugsschaden
- dutzi
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es kommt manchmal darauf an, was die RS Versicherung in das Schreiben mit rein geschrieben hat. Habt ihr DS-Anfrage nur für I Instanz gemacht oder auch schon als ihr noch außergerichtlich tätig gewesen seid?
Wenn ihr erst während dem gerichtlichen Verfahren DS beantragt habt, kann es sein, dass DS dann nur für I Instanz gilt.
Wenn ihr erst während dem gerichtlichen Verfahren DS beantragt habt, kann es sein, dass DS dann nur für I Instanz gilt.