Kostenübernahme RSV Verzugsschaden

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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wöhli1980
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#1

09.10.2008, 09:47

Hallo ich habe folgende Frage:

Wir haben einen Rechtsstreit verloren. Das Urteil umfasst den Verurteilungsbetrag sowie die außergerichtlichen Kosten.

Ist es normal, dass die Rechtsschutzversicherung diese außergerichtlichen Kosten nicht übernimmt?

Gruß Michael
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dutzi
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#2

09.10.2008, 09:51

es kommt manchmal darauf an, was die RS Versicherung in das Schreiben mit rein geschrieben hat. Habt ihr DS-Anfrage nur für I Instanz gemacht oder auch schon als ihr noch außergerichtlich tätig gewesen seid?
Wenn ihr erst während dem gerichtlichen Verfahren DS beantragt habt, kann es sein, dass DS dann nur für I Instanz gilt.
Schöne Grüßle Bild

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Pepsi
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#3

09.10.2008, 11:33

:zustimm

PS: warum fragst du, verweigern sie?
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wifey
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#4

09.10.2008, 11:37

Wahrscheinlich verweigern sie ;-)
Was sagt denn der Versicherungsvertrag - was alles abgedeckt ist bzw. die Deckungszusage?
Viele Grüße

ich
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