Kostenrechnung RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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suncat
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#1

02.06.2006, 12:39

Hallo Ihr Lieben!
Vielleicht kann mir jemand bei der Kostenrechnung helfen:
Also: Wir haben einen MB beantragt. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Danach haben wir dann die Klage begründet. Es fand ein Güte- und Haupttermin statt in dem ein endgültiger Vergleich geschlossen wurde.
Mein Vorschlag zur Kostenrechnung:
1,3 Verfahrensgebühr VV 3100
1,2 Terminsgebühr VV 3104
1,5 Einigungsgebühr VV 1000
abz. 0,65 Geschäftsgebühr für MB) (welche VV ??)
Auslagenpauschale 7002
Fahrtkosten 7003
Tage- und Abwesenheitsgeld 7005
Mwst
Ich brauche Eure Hilfe, weil dies die 1. Kostenrechnung im RVG ist, die ich machen muß! Ich habe bis jetzt immer nur Betreuungssachen abrechnen müssen!
Vielen lieben Dank!
Liebe Grüße

suncat
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melly
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#2

02.06.2006, 12:46

Beispielrechnung:

Gegenstandswert: 2.000,00 EUR
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13, Nr. 3305 VV RVG (1,0) = 0,00 EUR
- Anrechnung gem. Nr. 3305 S. 2 VV RVG durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. Auslagen in Höhe von 20,00 EUR
bleiben bestehen -
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG (1,3) = 172,90 EUR
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG (1,2) = 159,60 EUR
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13, Nr. 1003, 1000 VV RVG (1,0) = 133,00 EUR
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG (1/1) 20,00 EUR
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG = 40,00 EUR
Zwischensumme netto = 525,50 EUR
16 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG = 84,08 EUR
zu zahlender Betrag = 609,58 EUR

Eine 1,5 Einigungsgebühr entsteht bei aussergerichtlichem Vergleich! Bei Rechnung an Mdt. nicht die verauslagten Kosten vergessen.
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melly
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#3

02.06.2006, 12:48

ach so, und keine anrechnung der MB-gebühr! dies nur bei der geschäftsgebühr nach nr. 2400 VV RVG.
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Annile
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#4

02.06.2006, 12:48

Also wenn ihr außergerichtlich nicht tätig gewesen seid, dann brauchst du auch die 0,65 Gebühr (2400) nicht anrechnen.

Die Mahnbescheidsgebühr 3305 kannst du im Grunde genommen komplett weglassen, weil diese durch die Verfahrensgebühr aufgehoben wird.

D. h.

Verfahrensgebühr 3100 1,3
Terminsgebühr 3104 1,2
Einigungsgebühr gerichtlich 1003 1,0

Fahrkosten sowie Tage- und Abwesenheitsgeld nehmen wir nur, wenn der Termin mehr als 20 Kilometer entfernt ist.
Es Annile :hurra
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suncat
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#5

02.06.2006, 12:49

Vielen Dank Melly!
Die KR werde ich gleich so erstellen!
Schönes langes Wochenende!
Liebe Grüße

suncat
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melly
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#6

02.06.2006, 12:56

die verfahrensgebühr für den mahnbescheid lasse ich eben nicht weg, da man dann nochmal die 20,00 EUR für PuT extra raushauen kann.

und fahrtkosten werden hübsch abgerechnet (kleinvieh macht auch mist; jetzt im positiven sinne gesehen)
Gast

#7

02.06.2006, 13:44

Fahrtkosten 7003
Tage- und Abwesenheitsgeld 7005
Werden die überhaupt erstattet, wenn der Termin in der näheren Umgebung stattfindet?! ...das wäre mir nämlich neu...


LG, Melli
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rena
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#8

28.11.2007, 11:12

Huhu, sitz grad über ner Kostennote.

Rechnen eine 1,5 GG, nachdem wir Klageauftrag hatten auch eine 1,2 TG und eine 1,5 EG ab. Fallen hierfür jetzt 20 € oder 40 € PuT-Pauschale an???? RA-Micro nimmt 40 €??
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rena
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#9

28.11.2007, 11:59

Ich würde eigentlich sagen 20 €....
Janin

#10

28.11.2007, 12:05

nein 40,00 €. ihr wart ja außergerichtlich und gerichtlich tätig. deshalb 40,00 €
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