Kostenrechnung RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
StineP

#11

28.11.2007, 12:12

Genau.

Normalerweise würde das ja so aussehen (einzeln berechnet):

1,5 GG
20 € Auslagen

1,3 VG
- 0,65 GG
1,2 TG
20,00 € Auslagen


Macht 40 € Auslagen beim Zusammenfassen. Klingt logisch ==)
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rena
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#12

28.11.2007, 12:25

Nein, wir waren nicht gerichtlich tätig!!!

Durch Besprechungen mit dem Gegner konnten wir es erledigen, wofür die 1,2 TG angesetzt werden kann.

Also 20 €?
Janin

#13

28.11.2007, 12:26

ja wenn ihr nicht gerichtlich tätig wart, dann entstehen natürlich nur bzw. höchstens 20,00 €.
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#14

30.11.2007, 10:11

Danke ihr Lieben!

Ich hab schon wieder eine neue Frage und weiß nicht recht, wo ich es reinschreiben soll, also ggf. bitte verschieben.

Betrifft allgemeine Fragen zur Kostenrechnung und steuerliche Anforderungen, ich versuchs mal zu erklären:

1.
Der Mandant ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Es gibt eine Rechnung über die GG mit Mwst-Ausweis.

Dann folgt eine zweite Rechnung über die GG, VG, TG mit Mwst.-Ausweis über die gesamte Tätigkeit und abzgl. seiner vorherigen Zahlung brutto.

Er kann die ausgewiesene Mwst. ja geltend machen. Ist es nun logisch, dass diese beiden Rechnungen zusammengehören und er im Prinzip nur die Mwst. als Gesamtbetrag aus der zweiten Rechnung ziehen darf? Für mich ist das logisch, aber ist es steuerlich auch korrekt? Oder muss ich die Zahlung netto abziehen???

2.
Der Mandant ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und hat eine Rechtsschutzversicherung, d.h. diese muss die Mwst. nicht bezahlen.

Wie löst ihr das rein formell? Macht ihr die Rechnung ganz normal unter einer Rechnungsnummer mit Mwst.-Ausweis und sagt zur RS bitte überweist den Betrag abzgl. Mwst. und schickt dem Mandanten die Rechnung und bittet um Überweisung des Mwst.-Betrages? Oder muss ich zwei Rechnungen machen? Mwst. ausweisen muss ich aber in Rechnung an RS oder?

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Fragen über Fragen. Im Steuerrecht kenn ich mich nicht wirklich aus.
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