Kostennote

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Annushka86
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#1

12.07.2012, 14:42

Hallo Leute, hab ne Frage wieder mal: wir haben jetzt eine Sache bekommen, die schon bereits läuft und von einem anderen Anwalt vertreten wird, er rechnet jetzt seine Tätigkeit ab aus einem GW von 16.000 €, und jetzt übernehmen wir die Sache und machen weiter, der GW wird aber bis ca. 150 000 € wachsen, wie sollen wir dann abrechnen?? aus der Differenz (150 000 - 16 000)?? oder irgendwie anders? :?: :?:
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Anahid
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#2

12.07.2012, 14:46

Das kommt darauf an, was Ihr mit dem Mandanten vereinbart habt. Wenn Du die rein gesetzliche Regelung wissen willst:

Für Euch ist absolut belanglos, ob ein anderer Rechtsanwalt in derselben Sache schon einmal Gebühren erhoben hat. Für Euch entstehen sämtliche Gebühren so, als wenn Ihr von Anfang die Sache bearbeitet hättet.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

12.07.2012, 14:55

Mit dem Mandanten selber haben wir nichts vereinbart, die Kosten übernimmt die Versicherung.....
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#4

12.07.2012, 14:57

Anahid hat geschrieben:Das kommt darauf an, was Ihr mit dem Mandanten vereinbart habt. Wenn Du die rein gesetzliche Regelung wissen willst:

Für Euch ist absolut belanglos, ob ein anderer Rechtsanwalt in derselben Sache schon einmal Gebühren erhoben hat. Für Euch entstehen sämtliche Gebühren so, als wenn Ihr von Anfang die Sache bearbeitet hättet.
:thx
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#5

12.07.2012, 15:00

Welche Versicherung?
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#6

12.07.2012, 15:52

Ich denke, sie meint die Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt allerdings nur die Kosten für einen Rechtsanwalt. Die Mehrkosten, die durch den Anwaltswechsel entstehen, werden durch die Rechtsschutzversicherung nicht getragen. Darauf muss Dein Chef den Mandanten aber hinweisen.
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