Kostenmäßige Behandlung Verbundverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

11.06.2008, 09:09

Das Scheidungsverfahren ist hängig, gleichzeitig haben wir für unsere Mandantschaft im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt, dass die Gegenseite einen Prozesskostenvorschuss zu zahlen hat sowie Getrenntlebendunterhalt, ebenfalls im Wege der einstweiligen Anordnung.

Nunmehr stand Termin zur Scheidung an, in welchem die Werte wie folgt festgesetzt worden sind:

Verfahren: 100.000,00 €
Verbundverfahren u. Vergleich: 150.000,00 €

Müssen hier drei Kostennoten oder nur eine gefertigt werden, und vorallem wie?
:(
Janin

#2

11.06.2008, 11:12

wie wurde denn im wege der einstweiligen anordnung entschieden?

also du erstellst für die einstweiligen anordnungsverfahren eine rechnung und für die scheidung.
Gast

#3

11.06.2008, 11:30

im Wege der einstweiligen Anhordnungen wurde entschieden, dass die Kosten der Anordnungsverfahren der Kostenentscheidung in der Hauptsache folgen.

D. h., ich mache drei Rechnungen?

Auch wenn der Getrenntlebendunterhalt, der ja im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden wurde, mitverglichen wurde?

Wie mache ich das? Muss ich da irgendwo was anrechnen?
Janin

#4

11.06.2008, 11:34

also du hast ja zwei einstweilige anordnungssachen. du berechnest die extra und die scheidungssache extra. du kannst für den getrenntunterhalt eine vergleichsgebühr geltend machen, auch wenn der im ea-verfahren geltend gemacht wurde, aber im scheidungsverfahren bzw. im termin geklärt wurde. kein problem.
Gast

#5

11.06.2008, 11:39

Also noch einmal kurz zusammengefasst:

Im Scheidungsverfahren nehme ich die VG + TG = 1. Kostennote
ea-Verfahren Unterhalt nehme ich die VG + VG = 2. Kostennote
ea-Verfahren Prozesskostenvorschuss nehme ich die VG = 3. Kostennote

Stimmt das jetzt so?
Janin

#6

11.06.2008, 11:40

du darfst die vergleichsgebühr nicht vergessen. weiß ja nicht, was alles verglichen wurde. evtl. auch nicht anhängige ansprüche.

ansonsten würde ich sagen, dass das alles so stimmt.
Gast

#7

11.06.2008, 11:44

OK!!!

Super vielen vielen Dank!!!
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