Kostenfestsetzungsbeschluss trotz Berufung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kikki
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#1

06.04.2016, 10:59

Hallo Forum-Mitglieder!

es geht um folgenden Fall, bei dem ich leider nicht mehr weiterkomme...

Wir sind Kläger und haben verloren. Gegen das Urteil haben wir Berufung eingelegt. Nun ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen, auf den zu zahlen ist, da Berufungseinlegung die Kostenfestsetzung nicht hindert. Welche Alternativen stehen uns zur Verfügung? Dass gezahlt werden muss, ist ganz klar. Nur wenn die Kostengrundentscheidung in der II. Instanz aufgehoben wird, müssten die auf den KFB I. Instanz gezahlten Kosten rückfestgesetzt werden. Dieses umständliche Verfahren möchte man vermeiden. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist § 711 ZPO i.V.m. § 708 Nr. 11 ZPO nicht einschlägig, da der festgesetzte Betrag 1.500,00 € überschreitet. Es besteht also nicht die Möglichkeit, die Vollstreckung durch Hinterlegung der Sicherheitsleistung abzuwenden.

2. Frage: Muss der KFB einen Hinweis darauf enthalten, dass der festgesetzte Betrag gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist bzw. Hinweis auf die Möglichkeit der Abwendungsbefugnis gem. § 711 ZPO?

Für Eure Mühe danke ich vorab!
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NORTHERN DINO
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#2

06.04.2016, 14:43

Weshalb so viel Aufwand? Eine Rückfestsetzung ist doch kein Drama. Der Fall tritt doch auch nur ein, wenn die KGE in II. Instanz geändert wird - und das weiß doch noch keiner. Wenn gezahlt wird und die KGE bleibt auch in II. Instanz gleich, dann muss man wenigstens nicht 2 Instanzen auf einen Schlag begleichen.

Die SL bzw. Abwendungsbefugnis ist dann in den KFB aufzunehmen, wenn diese in der KGE enthalten ist.
~ Grüßle ~
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#3

06.04.2016, 14:51

Man sollte auch bedenken, dass die Zinsen weiterlaufen, wenn man die Zahlung zurückstellt. Wartet man erst die 2. Instanz ab und es stellt sich raus, dass man den KfB immer noch zahlen muss, darf man gleich noch ggf. ordentlich Zinsen drauf hauen.
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Kikki
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#4

14.04.2016, 14:36

:thx für die hilfreichen Antworten!

Wie läuft eigentlich das Rückfestsetzungsverfahren genau ab? Ich bin mit dem Thema nicht so ganz vertraut; es gab einmal einen Rückfestsetzungsantrag, der sich aber vorzeitig erledigt hat...
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