Kostenfestsetzungsantrag mit Terminsanwalt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Minchen83
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#1

08.08.2008, 16:32

Na Ihr Lieben!

Ich habe mal wieder eine Frage :oops:

Ich muss unsere Kosten gegenüber dem Amtsgericht festsetzen lassen. Wir haben in dieser Sache einen Terminsanwalt beauftragt, der zu dem Gerichtstermin gegangen ist. Wir haben dann gemeinsam einen Vergleich erwirkt. Ich würde die Kosten wie folgt festsetzen lassen:

Unsere Kosten:

1,3 VG 3100
1,0 VerglG 1003

Kosten Terminsanwalt

0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
1,0 VerglG 1003

Würdet Ihr die Kosten auch so festsetzen lassen?
gkutes

#2

08.08.2008, 16:56

wie habt ihr denn gemeinsam einen vergleich erwirkt?
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Master24
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#3

08.08.2008, 16:56

Grundsätzlich ja.

Ausnahme:

Es wäre günstiger gewesen, Dein/e Chef/in wäre selbst zu den Termin gefahren (d. h. Reisekosten günstiger als die 0,65+1,2 Gebühr des Terminsvertreters).

Mir ist nich besonders klar, wieso hier 2x die Nr. 1003 in Betracht kommt. Diese steht m. M. n. dem Terminsvertreter zu, soweit dieser auf den Abschluss des Vergleiches ursächlich hingewirkt hat.

LG
Master24
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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#4

08.08.2008, 16:57

:good
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#5

08.08.2008, 17:00

Wir haben mit dem Mandanten und der Rechtsschutzversicherung gesprochen bzgl. des Vergleichs. steht uns dann nicht eventuell auch eine zu?
Minchen83
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#6

08.08.2008, 17:09

Auf jeden Fall, habe ich ihn jetzt fertig gemacht :D

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe :D
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#7

08.08.2008, 17:16

Auch wenn sie euch zusteht, muss noch lange keine Erstattungsfähigkeit gegeben sein. Dazu muss man abwarten, wie es das Gericht bewertet.
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#8

08.08.2008, 18:41

Vielleicht lieg ich ja jetzt völlig falsch, hab grad den Kommentar nicht vorliegen, weil ich daheim bin, deshalb nur mal mein "Vorschlag":

Wenn ihr doch an dem Vergleich mitgewirkt habt, steht Euch dann nicht auch ne 1,2 TG zu?
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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