Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#31

11.10.2017, 09:58

Hallo zusammen, ich bin mir gerade auch etwas unsicher zu meinem KAA:

Von des Kosten des Rechtsstreits und des Vergleiches tragen Kläger 1/3 und Beklagter 2/3 aus einem GW von 30.000 €.

Beklagter zahlt auf die außergerichtlichen Kosten der Klägerin 2/3 der angefallenen Abmahnkosten aus einem GW von 30.000 €, mithin 905,91 EUR brutto.

Wie muss ich denn jetzt anrechnen in meinem Antrag oder rechne ich nicht an und nehme nur die VG, TG und EG und ziehe am einfachsten die 905,91 EUR ab???
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#32

11.10.2017, 10:20

Hier ist die (halbe, max. 0,75) Geschäftsgebühr aus 30.000 € anzurechnen, weil tituliert.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten