Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Für jeden Fall der Zuwiederhandlung wurde ein Ordnungsgeld festgesetzt. Nun soll ich Kfa fertigen. Ich bin mir nur nicht so sicher, ob das so richtig ist:
1,3 VG nach 3100 VV RVG
0,3 VG nach 3309 RVG
AP
Mwst
Kann mir da jemand weiter helfen
Kostenfestsetzung Ordnungsgeld
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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eA und Hauptsacheverfahren? Dann bekommst du zweimal die 1,3 VG.
Die 0,3 Gebühr fällt nur an, wenn nach Abschluß des Verfahrens ein Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gestellt wird.
Die 0,3 Gebühr fällt nur an, wenn nach Abschluß des Verfahrens ein Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gestellt wird.
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