Kostenfestsetzung Ordnungsgeld

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Nachtelfin
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 20.08.2008, 09:22
Software: Advoline
Wohnort: Weinheim

#1

28.11.2012, 14:15

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Für jeden Fall der Zuwiederhandlung wurde ein Ordnungsgeld festgesetzt. Nun soll ich Kfa fertigen. Ich bin mir nur nicht so sicher, ob das so richtig ist:

1,3 VG nach 3100 VV RVG
0,3 VG nach 3309 RVG
AP
Mwst

Kann mir da jemand weiter helfen :)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

28.11.2012, 14:18

eA und Hauptsacheverfahren? Dann bekommst du zweimal die 1,3 VG.

Die 0,3 Gebühr fällt nur an, wenn nach Abschluß des Verfahrens ein Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gestellt wird.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#3

28.11.2012, 18:07

132
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten