Guten Morgen ans Forum,
ich sitze hier über einem umfangreichen KAA. Zuerst einmal möchte ich den Antrag der Gegenseite prüfen, um sodann einen eigenen Antrag zu stellen.
Fall ist folgender:
Es handelt es sich um drei Verfahren, die im zweiten Verhandlungstermin im Jahr 2015 verbunden wurden.
Erster Verhandlungstermin war im Jahr 2010, also alte Tabelle.
Aufgenommen wurden jeweils VG Berufung, TG und Reisekosten.
Frage 1) Ich sehe es so, dass nach der Verbindung keine Gebühren mehr ausgelöst wurden. Getrennte Abrechnung ist somit korrekt. Ist das so i.O.?
Frage 2) Wie kann ich herausbekommen, ob Sitz der Anwaltskanzlei A im Gerichtsbezirk B liegt? Um prüfen zu können, ob die Reisekosten erstattungsfähig sind.
Für kurzes "Gedanken-auf-die-Sprünge-helfen" DANKE!
Sveta
Kostenausgleichungsantrag verbundene Verfahren
- mücki
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Guten Morgen,
1. Wenn in allen drei Verfahren bereits vor der Verbindung mündlich verhandelt wurde, ist die Berechnung richtig.
2. google
War das kurz genug?
1. Wenn in allen drei Verfahren bereits vor der Verbindung mündlich verhandelt wurde, ist die Berechnung richtig.
2. google
War das kurz genug?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch