Kostenausgleichsantrag I. - III. Instanz (Nichtzulassung)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kathawngr
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#1

08.03.2018, 15:53

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Anahid
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#2

08.03.2018, 17:06

kathawngr hat geschrieben:Und entschuldigt, wenn ich viel verlange oder mich auch richtig blöd anstelle, aber in 5 Jahren nach der Ausbildung und keinerlei Kenntnisse im Bereich RVG - lässt sich das doch bestimmt entschuldigen? :knutsch
Entschuldigen lässt sich vieles. Nicht entschuldigen lässt sich, dass Du nicht einmal versuchst, eine Rechnung zu erstellen über die man diskutieren kann. Die gängigen Gebühren eines Verfahrens sollten auch nach 5 Jahren noch sitzen. Also sei so lieb und mach einen Abrechnungsvorschlag.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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