Kosten werden gegeneinander aufgehoben

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mella1406
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#1

08.05.2008, 08:57

Hi...
hab leider mal wieder eine Frage :oops:
Wenn in einem Vergleich steht " Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinader aufgehoben" dann ist es ja so, dass jeder seine eigenen Kosten tragen muss und die GK geteilt werden. Nur wie ist das mit den GK. Muss ich einen Kostenausgleichsantrag stellen oder nicht? (Wir sind Beklagte). Oder muss ich die Hälfte der GK einfach so überweisen? An den Gegner oder an das Gericht? :?:
Janin

#2

08.05.2008, 09:01

habt ihr gerichtskosten eingezahlt? wenn nicht, brauchst du keinen antrag stellen. das ist dann sache der gegenseite.

du rechnest ganz normal gegenüber rs oder mandant ab.
Mella1406
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#3

08.05.2008, 09:02

nee, soweit ich es beurteilen kann hat die gegenseite die gk eingezahlt. sie war ja schließlich auch kläger. zahlt nicht immer der kläger die gk?
Janin

#4

08.05.2008, 09:06

eigentlich schon, aber manchmal muss auch der beklagte gk für zeugen etc. zahlen. wenn ihr also keine gk eingezahlt habt, brauchst du keinen gerichtskostenausgleich beantragen.
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#5

08.05.2008, 09:11

Genau, das muss dann der Kläger machen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Mella1406
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#6

08.05.2008, 09:29

Aber der Beklagte muss trotzdem schon vorab die Hälfte der GK an die GS zahlen, oder noch warten, bis er dazu aufgefordert wird?
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#7

08.05.2008, 10:53

nein, erst beim KFB... wenn kein Ausgleichungsantrag gestellt wird, rechnet die Justizkasse irgendwann selbst ab, aber n KFB machen die von allein nicht.. abwarten!
Bärchen

#8

08.05.2008, 10:54

:zustimm
Abwarten und Tee trinken
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#9

08.05.2008, 10:56

Na ja, wenn der KfB dann kommt, dann sind meist noch Zinsen zu zahlen. Bei einem größeren Betrag kann das schon was ausmachen. Früher oder später kommt der KfB sowieso. Dann kann man auch gleich die Kosten anweisen, wenn man die Zinsen sparen will. Bei einem Mini-Betrag würde ich allerdings auch warten. Allerdings nicht gerade 1 Jahr- schließlich soll die Akte ja auch mal abgelegt werden.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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#10

08.05.2008, 11:45

da haste auch wieder recht.. aber manchmal hat der Mdt ja im moment kein Geld und so kann schon gut sein, wenn man wartet.. musste halt mit dem Mdt besprechen, ob er sofort zahlen will

allerdings berechnen sich die Zinsen erst ab Antragseingang
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