Kosten Urheberrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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katjes2009
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#1

23.04.2012, 13:38

hallihallo,
ich habe eine abrechnungsfrage zu einer urheberrechtsverletzung. unsere mandantin ist die geschädigte. der gegner hat sich nicht gerührt auf unser schreiben hin. nun möchte die mandantin die sache auf sich beruhen lassen. mein chef hatte einen gegenstandswert von 15.000,00 im schreiben angesetzt. nun meine frage: wonach rechne ich gegenüber der mandantin denn ab? einfaches schreiben nach 2302 rvg oder § 4 rvg :roll:

vielen lieben dank
Marco90210
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#2

23.04.2012, 14:24

Kommt darauf an, wie viel Ihr in Rechnung stellen wollt. Sonst einfach ne 1,3 gem. Nr. 2300 VV aus 15.000.
katjes2009
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#3

23.04.2012, 15:47

du kennst doch die chefs. so viel wie möglich :wink: wenn ich das so abrechne wie du, kommen ja 800 euro zusammen. ist das nicht ein bißchen viel für ein schreiben? geht das nicht noch unter beratung?? bin da etwas ratlos...
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