Kosten einstweilige Verfügung - Widerspruchsverfahren
Gegen unseren Mandanten wurde eine einstw. Verfügung erlassen. Unser Mandant hat jetzt 2/3 der Kosten des Verfahrens zu tragen. werden die Kosten in dem Widerspruchsverfahren neu aufgeteilt oder i. d. R. aus dem Verfügungsverfahren übernommen?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich denke, dass es so sein wird wie z. B. bei einem Urteil, gegen das Berufung eingelegt wird, der Berufung wird stattgegeben und über die Kosten wird neu entschieden sowohl für die erste als auch für die zweite Instanz. Bin mir aber nicht sicher, so einen Fall hatte ich bisher noch nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.