Kosten einstweilige Verfügung - Widerspruchsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Engess
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#1

21.04.2008, 15:55

Gegen unseren Mandanten wurde eine einstw. Verfügung erlassen. Unser Mandant hat jetzt 2/3 der Kosten des Verfahrens zu tragen. werden die Kosten in dem Widerspruchsverfahren neu aufgeteilt oder i. d. R. aus dem Verfügungsverfahren übernommen?
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LuzZi
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#2

21.04.2008, 17:20

Du meinst die Kostenentscheidung an sich?
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Engess
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#3

21.04.2008, 17:29

Kosten des Verfahrens
Engess
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#4

21.04.2008, 17:31

Tippfehler oben: ich meinte ja.
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#5

21.04.2008, 18:44

Ich denke, dass es so sein wird wie z. B. bei einem Urteil, gegen das Berufung eingelegt wird, der Berufung wird stattgegeben und über die Kosten wird neu entschieden sowohl für die erste als auch für die zweite Instanz. Bin mir aber nicht sicher, so einen Fall hatte ich bisher noch nicht.
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