Kosten einstweilige Verfügung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tan87
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#1

07.01.2015, 15:31

Hallo zusammen :wink1 ,

ich habe folgenden Fall und Frage:

Gegen unsere Mandantin ist eine einstweilige Verfügung erlassen worden. Diese wurde von der Gegenseite aber nicht innerhalb der 4 Wochen zugestellt. Jetzt soll ich die Gegenseite anschreiben und die sollen auf die Rechte aus der EV verzichten. Mein Chef meint, dass wir für dieses Schreiben eine außergerichtliche Gebühr bekommen???

Für den Aufhebungsantrag bei Gericht würde ja auch eine 1,3 Verfahrensgebühr anfallen.

Ich bin nicht davon überzeugt. Hatte jemand so einen Fall schon einmal? Ich hätte wenn es eine außergerichtliche Gebühr gibt, auch gerne einen § dazu.

:thx
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