...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bibi
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#1
23.09.2010, 16:33
Hallo Ihr Lieben,
ich brauche wieder mal Eure Hilfe. Ich habe hier einen Fall, in der wir die ZV einleiten wollten und der Schuldner hat Vollstreckungsabwehrklage erhoben. Im Termin hat er die Klage zurückgenommen und zahlt die Forderung nun in Raten.
Meine Frage: Welche Kosten bekomme ich für die Vollstreckungsabwehrklage? Die ganz "normale" Verfahrens- und Terminsgebühr oder gibt es hierfür andere Gebühren?
schonmal für Eure Hilfe.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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Micsi11
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#2
23.09.2010, 19:01
Hallo,
du bekommst für das Verfahren die "normalen" Gebühren.
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Bibi
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#3
24.09.2010, 09:20
Super, danke für die Hilfe.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.