Hallo alle zusammen,
hab hier zwar zu dem Thema schon einiges gelesen, aber leider ist meine Frage noch immer nicht beantwortet:
Also, wir machen viele Ratenvereinbarungen nachdem ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde. Demzufolge haben wir dann ja schon das außergerichtliche und das gerichtliche Verfahren abgerechnet. RA-Micro schlägt nun bei den Ratenvereinbarungen eine 1,3 Geschäftsgebühr sowie entweder eine 1,0 oder eine 1,5 Einigungsgebühr nur für den alleinigen Abschluss der Ratenvereinbarung vor. Ist dies so richtig?
Die Geschäftsgebühr haben wir doch schon für die außergerichtliche Tätigkeit abgerechnet. Oder würden wir hier zwei Geschäftsgebühren kriegen, weil die Ratenvereinbarung als eigenständige neue Angelegenheit gilt? Das wage ich so langsam zu bezweifeln. Fange leider erst jetzt an das Programm mal zu hinterfragen, bisher verlasse ich mich sonst immer blind darauf, was vorgeschlagen wird.
Wie seht Ihr das? Was rechnet ihr denn ab?
LG & danke im voraus
Bibi
Kosten einer Teilzahlungsvereinbarung
Huhu,
hab mit dem Bereich ja nun gar nichts mehr zu tun, würde mich aber nach dem Muster von Engler richten --> http://engler-neumann-fachschulungen.de/ dort unter Downloads
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Viele Grüße
ich
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- butterflybabe
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M. E. nur teils.RA-Micro schlägt nun bei den Ratenvereinbarungen eine 1,3 Geschäftsgebühr sowie entweder eine 1,0 oder eine 1,5 Einigungsgebühr nur für den alleinigen Abschluss der Ratenvereinbarung vor. Ist dies so richtig?
Folgendes Beispiel:
Ihr schreibt außergerichtlich den schuldner an (also Zahlungsaufforderung) ohne klageauftrag. Dieser meldet sich udn ihr schließt eine Ratenzahlungsvereinbarung ab.
1,3 Geschäftsgebühr + 1, Einigungsgebühr. Hier fällt die Geschäftsgebühr also nicht nochmal an.
Weiteres Beispiel:
Ihr habt Mahnbescheid + Vollstreckungsbescheid erwirkt. Dann meldet sich der Schuldner und ihr schließt eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Bin mir nicht ganz sicher, aber es könnte hier eine Geschäftsgebühr entstanden sein, die dann jedoch "rückwirkend" auf die Verfahrensgebühr für MB angerechnet werden muss.
Auf jeden Fall kommt eine 1,5 Einigungsgebühr dazu, da das Verfahren nicht mehr bei einem Gericht anhängig ist.
Weiters Beispiel:
ihr schickt den Gerichtsvollzieher los. Dieser will beim schuldner pfänden und benachrichtigt diesen entsprechend. Der schuldner setzt sich darauf hin mit euch in Verbindung und ihr schließt eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Hier bekommt ihr blóß eine 1,0 Einigungsgebühr, da das Verfahren "gerichtliche" anhängig ist (Anm. der GV steht einem gerichtlichen Verfahren gleich)
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Versteh das irgendwie immer noch nicht...
habe jetzt das selbe Problem, arbeite noch nicht allzu lange mit RA-Micro und wollte jetzt auch eine Teilzahlungsvereinbarung machen. Haben vorher den Schuldner zur Zahlung aufgefordert, wo ja die 1,3 Geschäftsgebühr entstanden ist. Dann haben wir MB-Antrag gestellte, gegen welchen die Schuldnerin Widerspruch eingelegt hat. Jetzt meldet sich die Schuldnerin und will eine Teilzahlungsvereinbarung schließen und RA-Micro nimmt hier jetzt auch die 1,3 Geschäftsgebühr nochmals und die 1,5 Einigungsgebühr. Meiner Meinung nach darf ich aber die 1,3 Geschäftsgebühr nicht noch mal in Ansatz bringen, oder etwa doch?!?!?
habe jetzt das selbe Problem, arbeite noch nicht allzu lange mit RA-Micro und wollte jetzt auch eine Teilzahlungsvereinbarung machen. Haben vorher den Schuldner zur Zahlung aufgefordert, wo ja die 1,3 Geschäftsgebühr entstanden ist. Dann haben wir MB-Antrag gestellte, gegen welchen die Schuldnerin Widerspruch eingelegt hat. Jetzt meldet sich die Schuldnerin und will eine Teilzahlungsvereinbarung schließen und RA-Micro nimmt hier jetzt auch die 1,3 Geschäftsgebühr nochmals und die 1,5 Einigungsgebühr. Meiner Meinung nach darf ich aber die 1,3 Geschäftsgebühr nicht noch mal in Ansatz bringen, oder etwa doch?!?!?
Lg Bina
- Pepples
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Nicht alles, was RA-Mirco automatisch macht, muss so stimmen! Das sind nur standardmäßige Gebührenvorschläge für nen 08/15 Fall.
Klar ist, die Einigungsgebühr braucht eine Betriebsgebühr! Ob dass die 2300, 3100, 3309 oder sonst eine ist, entscheidet der Einzelfall und Eure Aktenlage!
Klar ist, die Einigungsgebühr braucht eine Betriebsgebühr! Ob dass die 2300, 3100, 3309 oder sonst eine ist, entscheidet der Einzelfall und Eure Aktenlage!
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So ist es!Pepples hat geschrieben:Nicht alles, was RA-Mirco automatisch macht, muss so stimmen! Das sind nur standardmäßige Gebührenvorschläge für nen 08/15 Fall.
Klar ist, die Einigungsgebühr braucht eine Betriebsgebühr! Ob dass die 2300, 3100, 3309 oder sonst eine ist, entscheidet der Einzelfall und Eure Aktenlage!
@ Bina: Im Übrigen entsteht nur eine 1,0 Gebühr (Einigung), weil schon das Mahnverfahren läuft!