Kosten des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben - kfa

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
tine001
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 795
Registriert: 19.01.2009, 21:34
Beruf: Refa
Wohnort: irgendwo in deutschland;)

#1

19.03.2010, 09:33

hallo einen schönen Freitag an alle,

hab grad ein Denkproblem.
Folgendes: Rechtsstreit, GT hat stattgefunden, nachträglich kam es zu einem Vergleich.

SO, Kostenentscheidung lautet: die Kosten des Verfahrens trägt der beklagte. Die Kosten des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben. Ergo heißt das, dass der Kläger KFA an Gericht stellen kann über 1,3 VG +1,2 TG + Gerichtskosten, nur halt die 1,0 Einigungsgebühr nicht mit rein nehmen kann, weil die jeder selber trägt?

LG Tine
Zuletzt geändert von tine001 am 19.03.2010, 09:44, insgesamt 1-mal geändert.
tine001
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 795
Registriert: 19.01.2009, 21:34
Beruf: Refa
Wohnort: irgendwo in deutschland;)

#3

19.03.2010, 09:49

tankeschön :)
Antworten