Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Marco.G
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#1

13.08.2009, 16:40

Hallo Ihr Lieben!

Habe hier ein Urteil vorliegen, wo drinnen steht, dass die Kosten des Rechtsstreites gegeneinander aufgehoben werden!

Dies bedeutet ja, dass jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt und die Gerichtskosten geteilt werden!

Habe jetzt mit der RS unserer Mandantschaft abgerechnet, haben auch alles gezahlt.

Die RS hatte damals auch die Gerichtskosten für die I. Instanz gezahlt (339,00 €)

Frage muss, ich jetzt noch was veranlassen, wegen den Gerichtskosten, die ja geteilt werden? RS hat die ja voll gezahlt.

Danke im Voraus!
zenzi75
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#2

13.08.2009, 16:43

ja klar... du machst einen Kostenausgleichsantrag bei Gericht bezüglich der GK...
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sternchen1981
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#3

13.08.2009, 16:45

Hallo, du musst einen Gerichtkostenausgleich beim Gericht beantragen.

Ihr habt, davon gehe ich aus einen Vergleich geschlossen, dann bekommt ihr von den eingezahlten GK, 2/3 zurückerstattet. Den Rest (1/3 von 339,00 = 113,00 €) wird durch 2 geteilt = 56,50 €. Diese 56,50 € könnt ihr von der Gegenseite einfordern. Wenn du alles bekommen hast, kannst dus an die RS weiterleiten.
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Silvia
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#4

13.08.2009, 16:46

Hallo,

ihr müsst jetzt den Gerichtskostenausgleich bei Gericht beantragen.

Dann ergeht ein KFB, in dem die hälftigen Gerichtskosten gegen den Gegner festgesetzt werden.

Wenn dieser dann an Euch zahlt, leitet ihr die Gerichtskosten, die durch die RS-Vers. ja gezahlt wurden, an diese weiter.

Liebe Grüße
Silvia
Marco.G
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#5

13.08.2009, 16:54

Dankeschön für eure Antworten!!!

Kann mir jemand sagen, wie man das formuliert???

Ist das wie ein normaler Kostenausgleichsantrag, habe sowas noch nie gemacht!

Nochmals Dankeschön im Voraus
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Silvia
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#6

13.08.2009, 16:58

Hallo,

... beantragen wir, den Gerichtskostenausgleich vorzunehmen und den festzusetzenden Betrag ab Antragseingang mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Wir bitten um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung nebst Zustellnachweis.

Liebe Grüße
Silvia
Mati
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#7

21.04.2010, 14:45

:thx
Asgoth
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#8

21.04.2010, 14:59

:?:
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NORTHERN DINO
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#9

21.04.2010, 15:06

Asgoth hat geschrieben::?:
:mrgreen:
~ Grüßle ~
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