Hallo!
Wenn in der Berufungsinstanz nur das Strafmaß angegriffen wird, kann sich dann die Kostenentscheidung aus der 1. Instanz ändern? Es wird doch dann eigentlich nur über die Kosten der Berufungsinstanz entschieden, oder?
Kosten der 1. Instanz bei Berufung
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 319
- Registriert: 28.02.2010, 15:10
- Software: Advoware