Kosten der 1. Instanz bei Berufung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ichbins2010
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#1

19.06.2011, 12:06

Hallo!

Wenn in der Berufungsinstanz nur das Strafmaß angegriffen wird, kann sich dann die Kostenentscheidung aus der 1. Instanz ändern? Es wird doch dann eigentlich nur über die Kosten der Berufungsinstanz entschieden, oder?
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Pepsi
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#2

19.06.2011, 12:36

kenne mich mit Strafsachen nicht so intensiv aus, aber ich würde dir zustimmen
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