Kosten d. Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben ????

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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stein
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#1

09.04.2008, 11:49

Was soll mir das sagen ?

Es geht um eine Verkehrssache - wenn das überhaupt eine Rolle spielt -
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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Ciara
...ist hier unabkömmlich !
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#2

09.04.2008, 11:51

Jede Partei trägt ihr Anwaltskosten selber und die Gerichtskosten werden geteilt.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
StineP

#3

09.04.2008, 11:51

Dass gerichtlich kein Kfa beantragt wird.

Jede Partei trägt ihre kosten selbst.

Also: Rechnung an Mandanten.
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stein
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#4

09.04.2008, 11:52

Und warum diktiert Chefe jetzt :

Gebührenrechnung an geg. Haftpflichtversicherung erstellen ?

Kapier grad gar nix mehr.
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rosa

#5

09.04.2008, 11:54

nein das kann nicht sein. JEDER mdt muss seinen eigenen anwalt bezahlen (bzw die RS)

die klägerseite muss einen antrag auf gerichtskostenausgleichung bei gericht stellen
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stein
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#6

09.04.2008, 12:00

OK ?

Die RS unseres Mdt. hat auch schon die Verfahrensgeb. - Termingebühr usw. gezahlt !

Manchmal verstehe ich Chefe einfach nicht.

Nun schreibt er die geg. Haftpflicht an:

Zwischenzeitlich hat Ihre VN in der selben Verkehrsunfallsache in einem Schadensersatzprozess vor dem Amtsgericht Brühl lediglich zu 50% obsiegt, dass Urteil ist in Kopie zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Wir gehen nunmehr davon aus, dass Sie den mit Schreiben vom 31. Oktober 2005 gegenüber Ihrem Hause geltendgemachten Schaden unseres Mandanten über € 691,36 hälftig regulieren werden, also in Höhe von € 345,68.
Die Angelegenheit wäre damit endgültig erledigt, und eine gerichtliche Auseinandersetzung würde vermieden.
Um Zahlung von € 345,68 auf eines der angegebenen Geschäftskonten wird höflichst gebeten.
Ferner bitte ich um Beachtung beiliegender Gebührenrechnung



DAS kann doch dann gar nicht sein. Oder habe ich einen Denkfehler ?
Irgendwas läuft quer in meinem Bauch und Schädel ?
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rosa

#7

09.04.2008, 12:04

also er fordert damit den ausgeurteilten betrag an RICHTIG???

aber einen kostenerstattungsanspruch habt ihr nicht wenn ihr euch geeinigt habt auf "gegeneinder augehoben"!
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stein
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#8

09.04.2008, 12:07

kostenerstattungsanspruch
Sorry, versteh nicht, was du mit obigem meinst.
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Kordu

#9

09.04.2008, 12:08

Immi hat geschrieben:aber einen kostenerstattungsanspruch habt ihr nicht wenn ihr euch geeinigt habt auf "gegeneinder augehoben"!
:zustimm

Es kann lediglich beantragt werden, die Gerichtskosten auszugleichen (das kann übrigens auch der Beklagte machen, wenn er GK [z.B. für Sachverständigengutachten oder so] gezahlt hat).
rosa

#10

09.04.2008, 12:09

ok also ihr habt keinen anspruch darauf dass die gegner euch das honorar zahlen!! wenn ich euch einigt auf "die kosten werden gegeneinander aufgehoben" heißt das, dass euer mdt euch bezahlen muss --> ihr könnt nicht dem gegner eine KR schicken DA ihr keinen kostenersattungsanspruch habt, verstehst du ??
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