Denkabarer Fall:
Mandant erhält Mitteilung, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges eingeleitet ist. Er erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Mandant geht zum Anwalt. Anwalt stellt den Sachverhalt schriftlich dar. Folge: Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt.
Meine Frage: Wer zahlt die Anwaltskosten?
In welcher Höhe entstehen Kosten?
Kosten bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Das ist hart.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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wenigstens lohnen sich diese Sachen, weil viel Geld für wenig Arbeit und in Bußgeldsachen verdient mein Chef fürs Nichtstun, weil ich alles mache
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt