Kontopfändung § 836 III ZPO

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Mareike27
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 01.12.2005, 23:57
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin-Zehlendorf

#1

10.05.2011, 10:52

Hallo Ihr lieben Renos,

muss ich eigentlich den Anspruch nach § 836 III ZPO ausdrücklich pfänden oder habe ich den Anspruch bei Kontopfändung automatisch. Habe diesen Auskunftsanspruch ehrlich gesagt noch nie geltend gemacht, aber diesmal könnte es sich lohnen. Konto habe ich schon gepfändet, frage mich eben nur, ob ich den Schuldner jetzt direkt anschreiben und den 836er anführe oder ob ich nen neuen PfüB rausschicken muss, in dem ich den 836er ausdrücklich mitpfände. :?:

LIeben Dank für Eure Antworten!!
Mareike27
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 01.12.2005, 23:57
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin-Zehlendorf

#3

10.05.2011, 11:56

Vielen Dank ... das ist mir bei meiner Suche wohl untergegangen. Das ist genau das, was ich benötigt habe!! Super!! :thx
Antworten