Kleine Frage zur sofortigen Beschwerde bei PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Eric
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#1

21.10.2010, 12:56

Hi, habe hier eine kleine Frage.

Unserem Mandanten wurde PKH bewillligt (nach sofortiger Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss) für den ersten Rechtsszug ab dem 08.02.2010.

Was heißt das konkret? Bestellt haben wir uns am 21.01.2010 und PKH beantragt am 04.02.2010.

Ist es richtig, dass ich trotzdem die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG erhalte, da PKH hier rückwirkend gilt, da ich ja am 04.02.2010 einen formgerechten Antrag gestellt habe.

Da steht noch was, dass der Wert des Beschwerdeverfahrens bei 2.000,00 € liegt. Wer trägt die Kosten der sofortigen Beschwerde? Können die der Staatskasse auferlegt werden? Meines Erachtens gehört das zum Rechtszug!

Bitte um Meinungen! Danke im Voraus!
Zuletzt geändert von Eric am 21.10.2010, 14:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Liesel
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#2

21.10.2010, 13:25

Die VG bekommst du auf alle Fälle über PKH. Gehe mal davon aus, daß euer Antrag vom 04.02.2010 am 08.02.2010 bei Gericht eingegangen ist.

Die 3500 für die PKH-Beschwerde mußt du gegenüber dem Mandanten abrechnen. Hier ist weder die Staatskasse noch die Gegenseite zur Erstattung verpflichtet.
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#3

21.10.2010, 13:35

Liesel hat geschrieben:Die VG bekommst du auf alle Fälle über PKH. Gehe mal davon aus, daß euer Antrag vom 04.02.2010 am 08.02.2010 bei Gericht eingegangen ist.

Die 3500 für die PKH-Beschwerde mußt du gegenüber dem Mandanten abrechnen. Hier ist weder die Staatskasse noch die Gegenseite zur Erstattung verpflichtet.

Nein, Eingang Antrag am 04.02.2010, denn vorab per Telefax gesendet. Wir sind eine Kanzlei in Leipzig und hier ist das LG Leipzig das erstinstanzliche Gericht. Ich denke mal, dass Original spätestens am 06.02.2010 zugestellt wurde.

Ich weiß nicht, ob es eventuell daran liegen kann, dass wir die ablehnende Entscheidung über PKH am 16.02.2010 zugestellt bekommen haben, aber Beschluss vom 09.02.2010 resuliert.

Verfahrensgebühr trotzdem ansetzen?
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niva
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#4

21.10.2010, 13:39

Hat sich den dazwischen der Streitwert geändert?
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jojo
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#5

21.10.2010, 13:39

War das Verfahren denn da noch anhängig ? :wink:
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#6

21.10.2010, 13:42

Ich hab zwar keine Antwort auf deine Frage, aber du solltest vielleicht mal deine Überschrift berichtigen :wink:
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#7

21.10.2010, 14:03

niva hat geschrieben:Hat sich den dazwischen der Streitwert geändert?


Nein. Vielleicht mal zur Erläuterung.

Mdt. kam mit Klage (SW: 8500 €) zu uns, wir haben uns am 21.01.2010 bestellt und am 04.02.2010 auf die Klage erwidert mti entsprechenden PKH-Antrag. Dieser wurde am 09.02.2010 abgelehnt, daraufhin haben wir am 24.02.2010 sofortige Beschwerde eingelegt und das Oberlandesgericht hat uns mit Beschluss vom 15.08.2010 PKH bewilligt. Im PKH-Beschluss stand nun, dass PKH ab 08.02.2010 bewilligt wird.
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#8

21.10.2010, 14:04

sunny84 hat geschrieben:Ich hab zwar keine Antwort auf deine Frage, aber du solltest vielleicht mal deine Überschrift berichtigen :wink:
Keine Frage zur sofortigen Beschwerde bei PKH

Ja das könnte ich, wie muss ich das machen
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#9

21.10.2010, 14:08

Habe es selbst herausgefunden. Ich Fuchs!!
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jojo
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#10

21.10.2010, 14:16

Und ich weiss immer noch nicht, ob das Verfahren noch anhängig ist..
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