Klausel auf Anwaltsvergleich/ Notarcracks gefragt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
_steffi_

#1

27.03.2008, 09:13

Guten Morgen,

ich hab mal wieder mehrere Fragen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Wir haben MB beantragt (keine außergerichtliche Tätigkeit vorher), der Gegner hat Widerspruch durch seine RAe einlegen lassen. Jetzt hat man sich auf einen Vergleich geeinigt.

1) Was bekomme ich für Gebühren bzw. muss ich irgendwas anrechnen?

Ist meine Rechnung so richtig?

1,0 MB 3305
1,2 TG 3104 (wegen des Telefonats zur Herbeiführung der Einigung)
1,5 VerglG 1000
Ausl.
Mwst.

2) Wie bekomme ich auf meinen Anwaltsvergleich die Klausel?
Muss ich den Vergleich unterschrieben ans Gericht schicken?

3) Ins Foko sollen die Zinsen für die Gesamtforderung aus dem MB rein. Ich hab keine Ahnung wie man das einbucht. Ich wäre jetzt nur auf die Idee gekommen, die Zinsen jedesmal mit der "Hand" auszurechnen und manuell reinzuschreiben, aber das kanns doch auch nicht sein. Das geht doch sicher automatisch?

Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten.

LG
Steffi
Zuletzt geändert von _steffi_ am 27.03.2008, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Smilie
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#2

27.03.2008, 09:34

Muss die Einigungsgebühr nicht 1,0 betragen, weil schon das Mahnverfahren rechtshängig ist???

Mit dem FoKo kann ich leider nicht behilflich sein. Wir machen das immer mit Excel und haben kein Programm.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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#3

27.03.2008, 09:38

Ich würde auch die 1,0 Einigungsgebühr nehmen ... Mit dem Foko hab ich leider auch keine Ahnung ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
rosa

#4

27.03.2008, 09:46

1,5 VerglG 1000
also eine 1,0! das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren!
Wie bekomme ich auf meinen Anwaltsvergleich die Klausel?
Muss ich den Vergleich unterschrieben ans Gericht schicken?
verstehe ich nicht!! warum willst du darauf eine klausel? das ist doch kein titel! du kannst die gebühr in der klage geltend machen! oder wenn er den WI zurück nimmt, ihn als weiter entstandene kosten im VB angeben...
Ins Foko sollen die Zinsen für die Gesamtforderung aus dem MB rein.
kannst du das genauer erklären?! zinsen für die gesamtforderung?? und mit welchem programm arbeitest du?
_steffi_

#5

27.03.2008, 10:00

@all
ok, nur eine 1,0 Geb.

@immi
Der Widerspruch wird nicht zurückgenommen. Entweder wir einigen uns oder das Verfahren geht weiter.

Ich schließe doch einen Anwaltsvergleich, der ein Titel nach § 794 ZPO ist. Der muss von beiden RAs unterschrieben sein. Die Zustellung werde ich über den GVZ machen, da bin ich auf der sicheren Seite. Aber um aus dem Vergleich vollstrecken zu können, brauch ich ja eine Vollsterckungsklausel (Titel, Klausel, Zustellung) Wie krieg ich die?

wegen dem Foko:

der Vergleich lautet auf € 3000,00, die ursprüngliche HF + Zinsen+Kosten sind etwa € 5000,00. Ich soll jetzt die Zinsen aus der urspr. HF nehmen und die Zinsen aus unseren bisher angefallenen Kosten. Dieser Betrag wird noch auf den Vergleichsbetrag obendrauf geschlagen. Also hab ich jetzt ein weiterers FoKo über den Vergleichsbetrag und die Zinsen aus dem ersten FoKo. Die Zinsen aus dem Mahnverfahren ändern sich doch aber je mehr die Zahlung des Vergleichs sich verzögert (Ratenzahlung), deswegen bin ich auf der Suche nach einer Lösung, die mir die Zinsen automatisch aus dem ersten FoKo in das weitere Foko übernimmt.

Ich arbeite mir RA Win 2000, was eigentlich ein Abklatsch von RA-Micro ist. Wenns bei RA Micro so eine Möglichkeit gibt, geht das auch in RA Win 2000.

Ich hoffe ich habs nicht zu kompliziert erklärt.
rosa

#6

27.03.2008, 10:21

Ich soll jetzt die Zinsen aus der urspr. HF nehmen und die Zinsen aus unseren bisher angefallenen Kosten.
ok also du brauchst den Zinsbetrag aus HF und Kosten.
wenn ichs richtig verstehe, musst du ja, bevor du den MB beantragt hast ein FK angelegt haben. in diesem steht doch deine HF und auch die bisherigen Kosten (für MB-Antrag...) so und unten steht doch aufgelistet
Zinsen auf Kosten
Zinsen auf HF
unverzinsliche KOsten....

da siehst du das doch dann oder???

oh man ich glaub ich verstehs net , SORRY

achso und wegen dem anwaltsvergleich, sorry, hab ich falsch verstanden, haben wir aber NOCH NIE gemacht... deshalb hab ich auch keine Ahnung wie du an die Klausel kommst, ich dachte nur immer in der theorie, dass in so einem vergleich drin stehen muss / sollte "der gegner unterwirft sich der sofortigen vollstreckung" so wie in urkunden halt und DAS ist die Klausel dann....steht das bei euch nicht?
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skugga
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#7

27.03.2008, 10:27

Hilft Dir das?

Gemäß § 795 S. 1 ZPO bedürfen die Vollstreckungstitel des § 794 ZPO mit den folgenden Modifikationen einer Vollstreckungsklausel. Bei einem Kostenfestsetzungsbeschluß, der auf das Urteil gesetzt ist, bedarf es keiner besonderen Vollstreckungsklausel; die Zwangsvollstreckung ist aufgrund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils zulässig (§ 795a ZPO). Ein Vollstreckungsbescheid bedarf einer Vollstreckungsklausel nur dann, wenn für oder gegen eine andere als die im Titel ausgewiesene Person vollstreckt werden soll (§ 796 Abs. 1 ZPO). Bei Unterwerfungsurkunden wird die Vollstreckungsklausel von dem Notar erteilt, der die Urkunde verwahrt (§ 797 Abs. 2 S. 1 ZPO). Und auch für den Anwaltsvergleich ist in § 1044 Abs. 2 ZPO die Möglichkeit vorgesehen, daß der Vergleich bei einem Notar hinterlegt und von diesem alsdann die Vollstreckungsklausel erteilt wird.

Und das hier:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/796a.html

Und das auch noch:

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/durch20 ... eckung.htm
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
_steffi_

#8

27.03.2008, 10:29

Doch, doch, das mit den Zinsen hab ich verstanden. Genauso stehts in meinem ursprungs FoKo drin. nur muss ich diesen Betrag jetzt in das Unterkonto -1 reinbekommen und zwar so, dass er sich automatisch verändert. Sonst müsste ich das jedesmal manuell übertragen.

Ich hab halt auch noch nie einen Anwaltsvergleich gemacht, deswegen frag ich ja so doof. Die Vollstreckungsunterwerfung steht schon drin, aber reicht das um im Falle eines Falles vollstrecken zu können?
rosa

#9

27.03.2008, 10:33

achso ja ok, bei ra-micro gibt es halt ein feld "forderungskonto kopieren" genau DAS brauchst du ja oder?? gibts das bei dir?
_steffi_

#10

27.03.2008, 10:38

Ja, aber da kopiert er mir das ganze FoKo, ich brauch ja nur die Zinsen.

@skugga
genau über den ersten Link bin ich auch gestolpert.

"...der Vergleich unter Angabe des Tages seines Zustandekommens bei einem Amtsgericht niedergelegt ist, bei dem eine der Parteien zur Zeit des Vergleichsabschlusses ihren allgemeinen Gerichtsstand hat."

Und da waren sie wieder die drei Fragezeichen? Hat das einer schon mal gemacht? Wie geht das? Ist diese Aussage gleichzusetzen mit "ich muss mir die Klausel vom AG geben lassen"?
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