Klageauftrag vor dem 1.8.2013 Klageeinreichung nach 1.8.2013

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Habibi
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#1

03.09.2013, 14:14

Wir waren außergerichtlich Tätig und haben noch vor dem 1.8.13 Klageauftrag erhalten. Allerdings haben wir erst nach 1.8.13 die Klage eingereicht. Gilt für das Klageverfahren nun RVG 3?

:thx
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elise98de
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#2

03.09.2013, 14:17

Maßgeblich ist der Auftrag, also: Auftrag vor dem 01.08.2013 ==> Gebühren bis 31.07.2013
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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Habibi
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#3

03.09.2013, 14:46

Dankeschön :mrgreen:
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