Wir waren außergerichtlich Tätig und haben noch vor dem 1.8.13 Klageauftrag erhalten. Allerdings haben wir erst nach 1.8.13 die Klage eingereicht. Gilt für das Klageverfahren nun RVG 3?
Klageauftrag vor dem 1.8.2013 Klageeinreichung nach 1.8.2013
- elise98de
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Maßgeblich ist der Auftrag, also: Auftrag vor dem 01.08.2013 ==> Gebühren bis 31.07.2013
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
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