Klageantrag auf Zahlung der 0,65 GG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
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#11

11.06.2008, 08:21

wie würde ein Zahlungsantrag lauten?
Bianca
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#12

16.06.2008, 09:28

Wie kann ich den freistellungsantrag, wenn er dann tituliert ist , vollstrecken?

lg Bianca
StineP

#13

16.06.2008, 09:48

samara hat geschrieben:wie würde ein Zahlungsantrag lauten?
wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, weitere .... € (GG+Put + ggf Auslagen) nebst 5 Prozentpunkten Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#14

16.06.2008, 21:00

der lautet dann genauso, bloß eben nicht auf Freistellung, sondern auf Zahlung..

@Bianca: das würd mich auch mal interessieren
Bianca
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#15

17.06.2008, 08:19

ja irgendwie ist das ja kein so richtiger leistungsantrag, oder?
StineP

#16

17.06.2008, 08:32

Nein - ist es nicht...

Ich würde das so auslegen:

Normalerweise wird ja die Zahlung des Mandanten vorausgesetzt, damit es sich hier tatsächlich um Schadenersatz handeln kann.

Der Mandant wird davon doch nur freigestellt... (Zahlung)... Oder?
Bianca
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#17

17.06.2008, 08:38

aber von der bloßen freistellung komme ich noch nicht zu meinem geld
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