...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#11
11.06.2008, 08:21
wie würde ein Zahlungsantrag lauten?
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Bianca
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#12
16.06.2008, 09:28
Wie kann ich den freistellungsantrag, wenn er dann tituliert ist , vollstrecken?
lg Bianca
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StineP
#13
16.06.2008, 09:48
samara hat geschrieben:wie würde ein Zahlungsantrag lauten?
wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, weitere .... € (GG+Put + ggf Auslagen) nebst 5 Prozentpunkten Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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Pepsi
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#14
16.06.2008, 21:00
der lautet dann genauso, bloß eben nicht auf Freistellung, sondern auf Zahlung..
@Bianca: das würd mich auch mal interessieren
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Bianca
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#15
17.06.2008, 08:19
ja irgendwie ist das ja kein so richtiger leistungsantrag, oder?
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StineP
#16
17.06.2008, 08:32
Nein - ist es nicht...
Ich würde das so auslegen:
Normalerweise wird ja die Zahlung des Mandanten vorausgesetzt, damit es sich hier tatsächlich um Schadenersatz handeln kann.
Der Mandant wird davon doch nur freigestellt... (Zahlung)... Oder?
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Bianca
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#17
17.06.2008, 08:38
aber von der bloßen freistellung komme ich noch nicht zu meinem geld