KFA - Reisekosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#11

03.05.2007, 14:14

habt ihr schon die fiktiven Reisekosten berechnet??? Also wenn der Mdt zu einem anderen Anwalt gegangen wäre???
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13
NORTHERN DINO
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#12

03.05.2007, 14:15

Dann gibt es keine Reisekosten. Die Partei wohnt am Gerichtsort und hätte die Reisekosten bei Beauftragung eines RA vor Ort vermeiden können und müssen. Leistet sie sich den Luxus, einen auswärtigen RA unter Verursachung von unnötigen Mehrkosten zu bemühen, dann trägt die kostenverursachende Partei diese Mehrkosten selbst. Auch mit UB läuft in diesem Fall nix. Die Kosten sind ohne Reisekosten anzumelden.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Gast

#13

03.05.2007, 14:21

ich kann mich den Ausführungen der 13 nicht verschließen.
StineP

#14

03.05.2007, 14:22

Also nachvollziehen kann ich das durchaus..... Aber ärgerlich, weil der Mandant so ein "schwieriger" ist... Der kommt schon immer zu uns (hat wohl mal hier irgendwo gewohnt....) Na gut, dann alles auf Anfang und diesmal richtig
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Js123
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#15

02.05.2017, 12:00

:wink1

Mein Fall passt genau zu diesem Thema und meine Fragen wurden auch FAST vollständig beantwortet (-:

Jetzt geht es mir nur noch ums formelle:

Meine Chefin ist zum GT geflogen. Günstiger wäre ein Vertreter vor Ort gewesen. Wie schreibe ich das jetzt in meinen KFA rein?
Wenn ich schreibe:
0,65 VG und 1,2 TG denkt ja jeder dass wir dann einen Vertreter hätten. Wenn ich aber den Flug etc angebe ist das ja nicht erstattungsfähig. Wie macht ihr das dann in der Regel?
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Adora Belle
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#16

02.05.2017, 12:12

Aus Deinen Angaben kann man leider nicht einmal Deine Frage so richtig herauslesen. Grundsätzlich darf der Mandant einen Anwalt an seinem Wohnort nehmen, und dessen (erforderliche) Reisekosten sind erstattungsfähig, ohne dass man sie mit irgendwelchen Vertreterkosten abgleichen muss.
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