KFA; Kosten der Zustellung einstweilige Verfügung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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butterflybabe
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#1

09.07.2007, 13:52

Die Gegenseite beantragte die eine einstweilige Verfügung. Wir vertreten als RAe unseren Mandanten.

Die e.V wird durch den GV zugestellt. Die Gegenseite hätte doch die e. V auch im Parteibetrieb zustellen lassen können. Oder?

Im KFA sind nun die GV-Kosten drinnen.
Gast

#2

09.07.2007, 14:05

Die Zustellungsvariante kann sich der Antragsteller doch aussuchen. Auch wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist.
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butterflybabe
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#3

09.07.2007, 14:07

Aber es gibt doch die Kostenminderungspflicht. Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt (soweit dies überhaupt möglich ist) ist halt billiger.
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Katie
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#4

09.07.2007, 22:12

Ich denke, gegen die Kosten kommst Du nicht an. Für mich persönlich ist dies auch die "sichere" Variante. Es gibt (leider) immer wieder Fälle, wo Schriftstücke "verlorengehen". Das soll jetzt nichts gegen Deine Kanzlei sein, eher allgemein. Von daher würde ich auch die GV-Zustellung wählen.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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Attila
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#5

10.07.2008, 13:45

Verstehe ich das jetzt richtig, dass dann für eine Zustellung im Parteibetrieb die Verfahrensbgebühr Nr. 3309 VV RVG nicht anfällt?
Mops
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#6

10.07.2008, 13:54

für den RA der im Anordnungsverfahren tätig war, entsteht keine 3309
Mops
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#7

10.07.2008, 14:04

Ach so, und wegen der Zustellung: Die Zustellung hat durch den GVZ an den Gegner zu erfolgen.

Selbst wenn RA im Verf. tätig war, kann (aber nicht muss!!!) die Zustellung an den RA der Ggs erfolgen. (Ausnahme Schutzschrift hat vorgelegen)
Maximum
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#8

10.07.2008, 14:09

Bei der einstweiligen Verfügung wird anscheinend drüber gestritten ob die Parteizustellung überhaupt wirksam ist.

Also GVZ Kosten sind festsetztbar.
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Mops
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#9

10.07.2008, 14:14

Also GVZ Kosten sind festsetztbar.
:zustimm
Attila
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#10

10.07.2008, 14:17

????
War die Zustellung im Parteibetrieb jetzt falsch? Wir haben die e.V. an den gegnerischen Anwalt gefaxt und nochmal per Kurier geschickt.
naja, auf jeden Fall gibts wohl keine Gebühr.
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