KFA KLage, Widerklage, PKH für Klage: HILFE

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Reno97
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#1

28.05.2010, 11:59

Hallo,

ich sitze gerade über einem Kfa für ein Klage-Widerklage-Verfahren in welchem uns Pkh für das Klageverfahren bewilligt wurde (nicht für Widerklage).

Zum Sachverhalt:
Wir sind Kläger, Widerklage hat Beklagter erhoben. Für Klage haben wir PKH bekommen. Für Widerklage nicht. Klage und Widerklage wurden zusammen verhandelt, also Streitwertzusammenlegung (insgesamt: 9200 EUR; 6000 EUR Klage+3200 EUR Widerklage).
Wir haben alles gewonnen.Kosten Klage trägt ja Staatskasse weil Pkh, Kosten Widerklage trägt Beklagter, oder trägt Beklagter alles, egal ob wir pkh haben oder nicht?

Ich bräuchte mal einen Denkanstoß... DANKE, reno97
:oops: :thx
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Liesel
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#2

28.05.2010, 12:01

Beantrage die PKH-Gebühren für den Streitwert der Klage. Dann machst du einen KfA über alle Gebühren die angefallen ist und vermerkst darauf, daß die zur Erstattung beantragten PKH-Gebühren in Abzug gebracht werden sollen. Alles andere macht der Rechtspfleger.

Für´s nächste Mal: Bitte mal die Suchfunktion benutzen. Das gleiche Thema hatten wir vor kurzer Zeit schon mal.

Edit: Bin davon ausgegangen, daß Beklagter die Kosten des gesamten Rechtsstreites zu tragen hat.
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#3

28.05.2010, 12:05

Danke Liesel.

In Zukunft suche ich noch genauer die vorhandenen Fragen/ Antworten durch.
Ich weiß es nervt, wenn dauernd das gleiche gefragt wird. :)

Gruß & schönes Wochenende
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Liesel
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#4

28.05.2010, 12:25

Bitte, bitte!

Dir auch ein schönes Wochenende!
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