Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem mit meinem KfA - habe ehrlich gesagt - noch keinen Schimmer, wie ich das am einfachsten lösen soll. Also wie folgt:
Im Voraus waren wir im Mahnverfahren tätig, dagegen wurde Widerspruch eingelegt und wir sind ins gerichtliche Verfahren übergegangen. alles soweit klar. Der Wert im Mahnverfahren war wesentlich höher als später der durch das Gericht festgesetzte. Mein KfA sah nun wie folgt aus:
Mahnverfahren W: 2874 €
3305 (189 €) plus Auslagen (20 €) und Mwst (39,71 €) = gesamt 248,71 €
gerichtliches Verfahren W: 300 €
3100 (32,50 €) - Anrechnung 3305 (189 €) + 3105 (12,50 € (aus 300 €)
durch die Anrechnung der 3305, die höher ist, als alle anderen Verfahrensgebühren ist die Auslagenpauschale ins "Minus gerutscht" und beträgt jetzt -28,80 €
so zieht sich das über Zwischensumme (-172,80 €) und Mehrwertsteuer (-32,83 €)
Jetzt bittet das Gericht mich um Korrektur meines KfAs wegen der Auslagenpauschale.
Aber wie ist es denn korrekt - ich dachte so wie ich es gemacht habe??
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Lg Nadine
KfA Ausl.pausch. im Minus durch Anrechnung 3305 ??
- Frau Cindy
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RichtigNadine84 hat geschrieben:Hallo Tanja,
also die Anrechnung aus dem 2.000er Wert war falsch und ich muss die 3305 nach dem Wert 300 € anrechnen, richtig?
Lg Nadine
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Außerdem wird nur die Gebühr angerechnet, nicht aber die Auslagenpauschale. Du bekommst also beide Auslagenpauschalen, also 32,50 EUR.