KfA Ausl.pausch. im Minus durch Anrechnung 3305 ??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nadine84
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#1

02.03.2012, 12:25

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem mit meinem KfA - habe ehrlich gesagt - noch keinen Schimmer, wie ich das am einfachsten lösen soll. Also wie folgt:

Im Voraus waren wir im Mahnverfahren tätig, dagegen wurde Widerspruch eingelegt und wir sind ins gerichtliche Verfahren übergegangen. alles soweit klar. :-) Der Wert im Mahnverfahren war wesentlich höher als später der durch das Gericht festgesetzte. Mein KfA sah nun wie folgt aus:

Mahnverfahren W: 2874 €
3305 (189 €) plus Auslagen (20 €) und Mwst (39,71 €) = gesamt 248,71 €

gerichtliches Verfahren W: 300 €
3100 (32,50 €) - Anrechnung 3305 (189 €) + 3105 (12,50 € (aus 300 €)

durch die Anrechnung der 3305, die höher ist, als alle anderen Verfahrensgebühren ist die Auslagenpauschale ins "Minus gerutscht" und beträgt jetzt -28,80 €

so zieht sich das über Zwischensumme (-172,80 €) und Mehrwertsteuer (-32,83 €)

Jetzt bittet das Gericht mich um Korrektur meines KfAs wegen der Auslagenpauschale.

Aber wie ist es denn korrekt - ich dachte so wie ich es gemacht habe?? :cry: :cry:

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Lg Nadine
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#2

02.03.2012, 12:29

Du rechnest nicht aus dem hohen WErt des Mahnverfahrens an, sondern nur aus dem geringeren gerichtlichen Streitwert.
Nadine84
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#3

02.03.2012, 12:40

Hallo Tanja,

also die Anrechnung aus dem 2.000er Wert war falsch und ich muss die 3305 nach dem Wert 300 € anrechnen, richtig?

Lg Nadine
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#4

02.03.2012, 12:59

Nadine84 hat geschrieben:Hallo Tanja,

also die Anrechnung aus dem 2.000er Wert war falsch und ich muss die 3305 nach dem Wert 300 € anrechnen, richtig?

Lg Nadine
Richtig
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Nadine84
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#5

02.03.2012, 14:49

Ok, vielen, vielen Dank.

Ein schönes Wochenende. Lg Nadine
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#6

03.03.2012, 13:12

Außerdem wird nur die Gebühr angerechnet, nicht aber die Auslagenpauschale. Du bekommst also beide Auslagenpauschalen, also 32,50 EUR.
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