B wird von K auf Zahlung von 40.000 € verklagt. Er zahlt im Laufe des Verfahrens nach einigen Telefonaten zwischen den Prozessbevollmächtigten einen Betrag in Höhe von 35.000 €.
Anschließend wird moch über den Restbetrag von 5.000 € ein Vergleich geschlossen, der u.a. eine Klagerücknahme beinhaltet.
Was ist für die Einigungsgebühr nun der Streitwert 40.000 € oder 5.000 €?
Höhe Vergleichsgebühr
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5.000 €
Grüßle Sassi
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[color=#FF40BF]Accusare se nemo debet. (Niemand muss sich selbst belasten)[/color]
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Kannst aber leider nur die 5.000 nehmen - die anderen sind ja nicht vom Vergleich umfasst, da die schon gezahlt worden sind.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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