Höhe Vergleichsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
pepe
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 571
Registriert: 12.03.2009, 10:09
Beruf: Jura Studentin
Software: Advoware

#1

24.03.2009, 15:26

B wird von K auf Zahlung von 40.000 € verklagt. Er zahlt im Laufe des Verfahrens nach einigen Telefonaten zwischen den Prozessbevollmächtigten einen Betrag in Höhe von 35.000 €.

Anschließend wird moch über den Restbetrag von 5.000 € ein Vergleich geschlossen, der u.a. eine Klagerücknahme beinhaltet.

Was ist für die Einigungsgebühr nun der Streitwert 40.000 € oder 5.000 €?
CheerSassi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 430
Registriert: 15.02.2009, 18:30
Beruf: gelernte ReFa - aktuell: Sachbearbeiterin Verwaltung&Recht in einer Firma
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

#2

24.03.2009, 15:35

5.000 €
Grüßle Sassi

[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_014.gif[/img][/url]

[color=#FF40BF]Accusare se nemo debet. (Niemand muss sich selbst belasten)[/color]
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#3

24.03.2009, 15:40

:zustimm
engerl86

#4

24.03.2009, 15:41

Würde auch 5.000,00 nehmen!
pepe
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 571
Registriert: 12.03.2009, 10:09
Beruf: Jura Studentin
Software: Advoware

#5

24.03.2009, 16:19

Ich will aber die 40.000 € :andiearbeit :D 8)
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#6

24.03.2009, 16:21

Kannst aber leider nur die 5.000 nehmen - die anderen sind ja nicht vom Vergleich umfasst, da die schon gezahlt worden sind.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Antworten