Höhe der Terminsgebühr??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
tine001
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 795
Registriert: 19.01.2009, 21:34
Beruf: Refa
Wohnort: irgendwo in deutschland;)

#1

09.05.2012, 10:22

Hallo,

also am 17.02. fand ein Gerichtstermin statt.

Im Urteil findet sich folgende SW-Angabe: "Bis zur übereinstimmenden Teilerledigung des Rechtsstreits am 17.02. wird der Streitwert mit 700 € festgesetzt. ab dieser Teilerledigung wird der Streitwert mit 450 € festgesetzt".

Nehm ich die TG nun aus 700 € oder aus 450 €? Bin grad bissl verwirrt. Würde ja behaupten 700 €, weil der Gegner zwar schon bereits im Oktober 2011 die Teilerledigung erklärt hat, wir ja aber erst im GT dieser zugestimmt haben und der GT ja quasi unter den 700 € angefangen hat :)

LG Tine
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

09.05.2012, 11:24

Ich würde auch die TG aus 700 berechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Kotori
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 14.07.2010, 11:03
Software: AnNoText

#4

09.05.2012, 12:30

Gehts dir nur um die Abrechnung oder auch um die Kostenfestsetzung? Bei der würde ich die Sache etwas anders sehen!
gkutes

#5

09.05.2012, 13:37

nein - gleich in Rg und KFA

aber - ich rudere trotzdem mal zurück...

ist es nicht so, dass der Erledigung zugestimmt wird, wenn nicht binnen zwei Wochen Widerspruch gegen die Erklärung eingelegt wird?? 91a zpo
oder gilt das nicht für Teilerledigungen?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

09.05.2012, 13:46

Das ist doch hier eigentlich egal, oder?

Wenn die erst im Termin für erledigt erklärt haben, dann ist die TG nach dem ursprünglichen Streitwert angefallen. Ob nach dem Termin weitere 2 Wochen ohne irgendwelche Handlungen ins Land gehen, dürfte m.E. völlig ohne Bedeutung für die Höhe des SW zur Berechnung der TG sein.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tine001
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 795
Registriert: 19.01.2009, 21:34
Beruf: Refa
Wohnort: irgendwo in deutschland;)

#7

09.05.2012, 13:53

also vom prinzip her nehm ich jetzt die 700 €, gut dann hat sich meine kopfverwirrung ja entwirrt :) und rechnung ist doch hier gleich kfa! wieso sollte da nen unterschied sein? das hab ich nicht verstanden, aber dem ist wahrscheinlich auch gar nicht so.
ihr habt mir mal wieder sehr geholfen....
:thx
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#8

09.05.2012, 13:54

Anahid hat geschrieben:Das ist doch hier eigentlich egal, oder?

Wenn die erst im Termin für erledigt erklärt haben, dann ist die TG nach dem ursprünglichen Streitwert angefallen. Ob nach dem Termin weitere 2 Wochen ohne irgendwelche Handlungen ins Land gehen, dürfte m.E. völlig ohne Bedeutung für die Höhe des SW zur Berechnung der TG sein.
:zustimm
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
gkutes

#9

09.05.2012, 13:57

weil der Gegner zwar schon bereits im Oktober 2011 die Teilerledigung erklärt hat
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#10

09.05.2012, 14:04

Naja...aber § 91 a ZPO bezieht sich ausdrücklich auf eine Erledigungserklärung des Klägers und nicht einer des Beklagten. Und die 2-Wochen-Frist läuft nur, wenn der Beklagte ausdrücklich auf diese Frist hingewiesen worden ist.

Ansonsten ist nur erledigt, wenn beide Seiten eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Hier ist die zweite Erklärung erst im Termin erfolgt. Ich bin weiterhin der Auffassung, dass es hier eine TG aus 700 gibt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten