Höhe der Terminsgebühr??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

09.05.2012, 14:08

DAS war ja auch die Frage zu meinem Einwand. :?
die Antwort
Ob nach dem Termin weitere 2 Wochen ohne irgendwelche Handlungen ins Land gehen, dürfte m.E. völlig ohne Bedeutung für die Höhe des SW zur Berechnung der TG sein.
passte halt so gar nicht dazu, so dass ich noch mal nachfragen musste
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Anahid
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#12

09.05.2012, 14:21

Oh....dann hab ich Deinen Einwand falsch verstanden. :sorry
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Kotori
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#13

09.05.2012, 14:31

Ich würde auch im KFA die TG aus dem höheren Wert nehmen.

Aber als Gegner würde ich wahrscheinlich argumentieren, dass ihr hättet schon vor dem Termin zustimmen können, um die Kosten zu minimieren. Immerhin liegen zwischen Oktober und Februar vier Monate. Ihr hättet also durchaus die Möglichkeit gehabt, zuzustimmen. Aber auf den Gedanken muss die Gegenseite erst mal kommen, und was der Rechtspfleger dann draus macht ist auch eine andere Sache.
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