Höchstwert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tina123
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#1

07.11.2013, 15:22

Hallo, ich habe folgende Frage und zwar steht im Beschluss:

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 1.700,00 € und der Gegenstandswert für den Vergleich auf 2.340,00 € festgesetzt.

Wie rechne ich nun ab? 1,3 VG + 1,2 TG aus 1.700,00 € und die 1,0 EG aus 2.340,00 €? Oder muss ich nach § 15 III VV RVG abrechnen? Wenn ja, wie sieht die Abrechnung dann aus?


Danke!!!!!
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Liesel
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#2

07.11.2013, 15:27

15 III ist schon mal gut.

Vorschlag?
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#3

07.11.2013, 15:27

:suche Unter "Mehrvergleich" findet sich zu diesem Thema hier schon eine ganze Menge.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Tina123
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#4

07.11.2013, 15:34

Ich würde

1,3 VG aus 1.700,00 €
0,8 VG aus 640,00 €
1,3 VG aus 2.340,00 € (§ 15 III)
1,2 TG aus 2.340,00 €
1,0 EG aus 1.700,00 €
1,5 EG aus 640,00 €
1,5 EG aus 2.340,00 € (§ 15 III)

Richtig?!
sansibar
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#5

07.11.2013, 15:38

Du kriegst keinesfalls drei Verfahrensgebühren, sondern nur die ersten beiden von dir genannten, und die musst du abgleichen nach 15 III; gleiches gilt für die Einigungsgebühr. Bei der TG musst du gucken, ob der Mehrvergleich Gegenstand der Verhandlung war oder nicht.
Grüße - sansibar
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#6

07.11.2013, 15:43

Ja so meinte ich es ja auch ;-) aber von den Gegenstandswerten her stimmt es?
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#7

07.11.2013, 15:59

Wenn über den nicht anhängigen Wert erörtert wurde, ja. Bei einer reinen Protokollierung erhälst du die TG nur aus den 1.700,00 Euro.
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#8

07.11.2013, 16:01

Ok Danke! und die 1,3 VG aus 1.700 € und die 0,8 aus 640,00 € sowie die 1,0 EG aus 1.700 € und 1,5 EG aus 640,00 € stimmt auch? Natürlich noch abgleichen.
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#9

07.11.2013, 16:10

Jep.
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