Hallo, brauche dringend Hilfe!
Also wir haben für eine Kanzlei in Untervollmacht einen Termin wahrgenommen. Die Sache ist jetzt erledigt und soll abgerechnet werden. Es wurde Gebührenteilung vereinbart.
Die Rechnung richte ich an den Mandanten nicht an die Anwälte die uns beauftragt haben oder?
Und was kommt alles rein bei Gebührenteilung? Die angefallenden Gebühren der Prozesbevollmächtigten und dann auch noch die für einen Unterbevollmächtigten nach VV Nr. 3401, 3402? An welcher Stelle halbiere ich dann meinen Rechnungbetrag?
Für schnelle Hilfe wäre ich echt dankbar!
Hilfe! Wie rechne ich Untervollmacht ab?
- PeeDee
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Wenn wir GEbührenteiling vereinbaren, ohne Sonderwünsche, richten wir die REchnung an den Mandanten, schicken diese aber den Hauptbevollmächtigten.
Wir rechnen normal 3401 und 3402 ab.
Die Hauptbevollmächtigten teilen das dann.
Meistens gibts aber Sonderwünsche, da bespreche ich dann mit den Hbv was die für eine Rechnung haben wollen.
Z.B. zum Festsetzen lassen oder was auch immer.
Wir rechnen normal 3401 und 3402 ab.
Die Hauptbevollmächtigten teilen das dann.
Meistens gibts aber Sonderwünsche, da bespreche ich dann mit den Hbv was die für eine Rechnung haben wollen.
Z.B. zum Festsetzen lassen oder was auch immer.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Normalerweise wird Gebührenteilung vereinbart, damit dem Mandanten unnötige Mehrkosten durch die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten erspart bleiben ...
Also rechnest du die angefallenen Gebühren ab: z.B. Verfahrens- und Terminsgebühr und nimmst die Post-und Telekommpauschale oben drauf. Danach gibt es bei RA-Micro die Funktion "Abzug von Netto". Du nimmst also den Betrag der Gebühren plus Auslagenpauschale und halbierst ihn.
So:
Verfahrensgebühr 120,00
Terminsgebühr 100,00
Pauschale 20,00
Abzug von Netto 120,00
19% UmSt. auf 120,00
Endbetrag
Du buchst dann auch nur den Betrag den ihr zu bekommen habt.
Und die Rechnung wird an den Mandanten adressiert aber an die K-Anwälte geschickt.
Liebe Grüße aus Wiesbaden
Also rechnest du die angefallenen Gebühren ab: z.B. Verfahrens- und Terminsgebühr und nimmst die Post-und Telekommpauschale oben drauf. Danach gibt es bei RA-Micro die Funktion "Abzug von Netto". Du nimmst also den Betrag der Gebühren plus Auslagenpauschale und halbierst ihn.
So:
Verfahrensgebühr 120,00
Terminsgebühr 100,00
Pauschale 20,00
Abzug von Netto 120,00
19% UmSt. auf 120,00
Endbetrag
Du buchst dann auch nur den Betrag den ihr zu bekommen habt.
Und die Rechnung wird an den Mandanten adressiert aber an die K-Anwälte geschickt.
Liebe Grüße aus Wiesbaden
Meines Erachtens nach muss die Rechnung aber auf den Hauptbevollmächtigten ausgestellt sein, denn dieser ist der Auftraggeber. Wenn der Mandant die Rechnung nicht bezahlen würde, müsstet Ihr immer gegen den Hauptbevollmächtigten klagen als Auftraggeber.
Berichtigt mich bitte, wenn ich mich irre, aber so habe ich es von einem RA eingeimpft bekommen.
L.G. Schlaubi
Berichtigt mich bitte, wenn ich mich irre, aber so habe ich es von einem RA eingeimpft bekommen.
L.G. Schlaubi
Also wenn wir Unterbevollmächtigte sind, adressen wir Rechnung immer an Mandanten und schicken diese an unseren Korrespondenzanwalt. Wg. der Gebühren schließe ich mich PeeDee an, da wir das auch so handhaben.
- stein
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Also wir adressieren auch an den Hauptprozessbevollmächtigten.
Wir nehmen an Gebühren =
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Post- und Telekommunikationsentgelte
Zwischensumme
MwSt.
Summe = z.B. 500,00 €
hiervon 50% (lt. Gebührenvereinbarung) = 250,00 €
Für die Kostenfestsetzung schreiben wir aber nur die Gebühren auf, die uns als Unterbevollmächtigten wirklich entstanden sind - ohne Gebührenteilung -.
0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401, 3100 VV RVG
1,2 Terminsgebühr Nr. 3402, 3104 VV RVG
Post- und Telekommunikationsentgelte
Zwischensumme
MwSt.
Summe
Wir nehmen an Gebühren =
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Post- und Telekommunikationsentgelte
Zwischensumme
MwSt.
Summe = z.B. 500,00 €
hiervon 50% (lt. Gebührenvereinbarung) = 250,00 €
Für die Kostenfestsetzung schreiben wir aber nur die Gebühren auf, die uns als Unterbevollmächtigten wirklich entstanden sind - ohne Gebührenteilung -.
0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401, 3100 VV RVG
1,2 Terminsgebühr Nr. 3402, 3104 VV RVG
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Zwischensumme
MwSt.
Summe
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- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Schlaubi hat geschrieben:Meines Erachtens nach muss die Rechnung aber auf den Hauptbevollmächtigten ausgestellt sein, denn dieser ist der Auftraggeber. Wenn der Mandant die Rechnung nicht bezahlen würde, müsstet Ihr immer gegen den Hauptbevollmächtigten klagen als Auftraggeber.
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also ich kanns immer nur wieder wiederholen, wenn der Mdt die Kosten selbst tragen soll und ihm keine weiteren Kosten als die normalen, also wenn der RA selbst hinfährt, entstehen sollen, dann teilt man nur die 1,3 und 1,2
dann gibts noch die variante, dass ALLE entstandenen/erstattungsfähigen Kosten geteilt werden, heißt ihr rechnet ganz normal 0,65 und 1,2 gegenüber dem RA ab und er lässt das dann zusammen mit seinen Kosten festsetzen und das alles wird dann geteilt und ihr bekommt die hälfte
dann gibts noch die variante, dass ALLE entstandenen/erstattungsfähigen Kosten geteilt werden, heißt ihr rechnet ganz normal 0,65 und 1,2 gegenüber dem RA ab und er lässt das dann zusammen mit seinen Kosten festsetzen und das alles wird dann geteilt und ihr bekommt die hälfte