Guten morgen. ich brauche mal wieder eure hilfe!!!
so ist der fall:
hatten widerspruch gegen mb eingelegt. danch hatte mein chef die gegenseite angeschrieben und die pareien haben sich jetzt geeinigt. vom gericht kam noch kein schreiben.
wie rechne ich jetzt ab, also erstaml 3307 für den widerspruch. muss ich dann für den schriftverkehrs mit der gegenseite noch außergerichtlich abrechnen? 2300 und 1000?
HILFE!!! Wie rechne ich ab? Mahnverfahren
- jacqueline k
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Du kannst den Vergleich noch abrechnen, aber nach 1003, weil das Verfahren schon gerichtlich anhängig war. Außergerichtlich kannst du nichts abrechnen.
Also:
0,5 VG Nr. 3307 VV
1,0 EG Nr. 1003 VV
PTP
USt.
Also:
0,5 VG Nr. 3307 VV
1,0 EG Nr. 1003 VV
PTP
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:blumen
Blumige Grüße
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- petramaus
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Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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